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Asbestsanierung/Abbruch

Asbestsanierung: Gefährlicher Dauerbrenner

Asbest, die gemeinsame Bezeichnung für die verschiedenen chemisch inerten (kaum reagierenden) Silikat-Minerale, hat ihren Ursprung in dem altgriechischen Wort für unauslöschlich beziehungsweise unvergänglich. Das ist auf die Verwendung als nicht verbrennendem Docht in der Antike zurückzuführen. Quasi ewig schon weiß die Menschheit also um die Nützlichkeit von Asbest. Die von der „Wunderfaser“ ausgehenden Gesundheitsgefahren rückten hingegen erst in Folge des massenhaften Einsatzes im Industriezeitalter ins Bewusstsein. Damit reiht sich Asbest ein in eine lange Liste problematischer Stoffe, Stoffgruppen und Verfahren, die einst als äußerst segensreich galten, bevor sich die Kosten-Nutzen-Rechnung dank besseren Wissens ins Negative verkehrte.

Heute, knapp 30 Jahre nach dem generellen Verbot der Herstellung und Verwendung in Deutschland aufgrund des zweifelsfreien Nachweises der krebserzeugenden Wirkung, stellt Asbest noch immer ein großes gesundheitliches Risiko dar. Dementsprechend spielt die Asbestsanierung weiterhin eine entscheidende Rolle. Das ist angesichts des Umfangs des Einsatzes von Asbest in früheren Jahrzehnten auch kein Wunder: Der Asbestverbrauch der Jahre 1950 bis 1985 wird vom Bundesumweltamt mit circa 4,4 Millionen Tonnen beziffert. Das ist so viel wie bei fast keinem anderen Werkstoff. In dieser Zeit wurde Asbest zu weit über 3.000 verschiedenen Produkten verarbeitet.

Gefährliche Altlasten: Asbestfasern in Baustoffen

Hauptsächlich gebraucht wurde Asbest zur Herstellung von Baustoffen. Das Spektrum ist groß, zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen fest und schwach gebundenem Asbest. Bei den schwach gebundenen Asbestprodukten machen Asbestfasern mehr als die Hälfte des Volumens aus. Wegen der schlechten Bindung reichen kleinste Stöße, um die gefährlichen Fasern freizusetzen. Zu finden ist schwach gebundener Asbest etwa in alten Heizungsinstallationen oder Bauplatten als Teil des Trockenbaus. Demgegenüber weisen fest gebundene Asbestprodukte einen sehr viel geringeren Anteil an Asbestfasern auf. Er liegt bei unter 20 Prozent, was die Freisetzung verhindert, so lange entsprechende Bodenbeläge, Rohre und so weiter nicht beschädigt oder bearbeitet werden. Weniger enthaltene Fasern bedeutet aber gleichzeitig, dass man ohne spezielle Kenntnisse nicht erkennen kann, dass es sich um Asbest enthaltende Objekte handelt. Das macht die Angelegenheit für Laien umso gefährlicher.  

Fortbildung: Großer Asbestschein – Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3

HDT-Veranstaltungshinweis:

Echte Gewissheit darüber, ob man es mit Asbest zu tun hat oder nicht, bringt erst ein Asbest-Test. Der kann anhand einer Material- oder Raumluftprobe erfolgen. Im Prinzip lässt er sich von jedermann durchführen. Zu empfehlen ist das allerdings nicht. Schließlich kommt man dabei schnell mit einem potenziell lebensgefährlichen Stoff in Berührung, was Schutzkleidung und Atemschutzmasken ohnehin unabdingbar macht. Fällt der Asbest-Test beispielsweise in einem privaten Gebäude positiv aus, heißt das nicht zwangsläufig, dass eine sofortige Asbestsanierung nötig ist. Es sei denn, man will auf Nummer sicher gehen oder setzt auf die hiermit verbundene Wertsteigerung einer Immobilie.

Asbestsanierung und die Technische Regel für Gefahrstoffe

Auf mehrere Millionen Tonnen addierte sich der allein seit der Jahrtausendwende hierzulande angefallene asbesthaltige Schutt und Abfall. Auf mindestens 35 Millionen Tonnen wird der noch vorhandene Anteil asbesthaltigen Materials geschätzt. Eine Aufgabe für Generationen – und für Fachleute. Wie zuvor angedeutet, können bei einer nicht sachgerechten Asbestsanierung die winzig kleinen Fasern nämlich eingeatmet werden. Um den Schutz der an Sanierungsmaßnahmen beteiligten Personen zu gewährleisten, haben der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 daher eine Grundlage geschaffen, welche die Art und Weise des Umgangs mit Asbest bei einer Asbestsanierung regelt. Festgelegt ist darin unter anderem, dass alle Arbeiten durch eine permanent anwesende verantwortliche Person mit nachgewiesener Sachkunde zu beaufsichtigen sind. Ein Verstoß gegen diese Auflage kann im Schadensfall zu erheblichen Haftungsansprüchen führen.  

Um alles richtig zu machen und die Gesundheit aller Beteiligter wirkungsvoll zu schützen, müssen die Maßnahmen bereits bei der Planung der Bauarbeiten im Rahmen einer Asbestsanierung beginnen. Von der verantwortlichen Person wird ein großes Fachwissen verlangt, das sowohl den Umgang mit Asbest als auch sicherheitstechnische Maßnahmen beinhaltet. Bis 2014 war es so, dass eine einmal erworbene Sachkunde – bekannt als „großer Asbestschein“ – ihre Gültigkeit unbefristet behielt. Nach der aktuellen TRGS 519 gilt folgende Regelung: Besucht man während der noch laufenden Geltungsdauer einer Sachkunde eine Fortbildung, verlängert sich dadurch die Geltungsdauer um sechs Jahre ab dem Enddatum der besuchten Sachkundigen-Schulung. 

Ein Aufwand, der sich auf jeden Fall lohnt, wie ein Blick in die Statistiken zeigt. Die Europäische Kommission schätzt die Zahl der vorzeitigen Todesfälle im Zusammenhang mit Asbest pro Jahr auf rund 8.000, die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Genf beziffert die Zahl der weltweiten Asbesttoten pro Jahr mit 100.000.

Autor: Michael Graef, Chefredakteur HDT-Journal, 14.06.2021

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