Die 1-tägige Pflichtfortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbest nach TRGS 519, Anl. 4 vermittelt als Auffrischungslehrgang die Kenntnisse in diesen Themenschwerpunkten – jeweils auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und Regelungen: Verwendung und Eigenschaften von Asbest, Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, technische und organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Aushändigung der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Pflichtfortbildung.
Das Branchentreffen “Forum Asbest und andere Schadstoffe in technischen Anlagen und Bauwerken” bietet darüber hinaus jährlich allen Interessierten und Sachkundigen gemäß TRGS 519 die aktuellsten, spannenden Themen zum Expertenaustausch.
Zum Thema
Nach derzeitigem Wissensstand wurde Asbest in über 3600 verschiedenen Bauprodukten eingesetzt. Asbest zählt zu den besonders gefährlichen krebserzeugenden Stoffen, so bleiben Asbest und Arbeiten zur Asbestsanierung unverändert aktuell.
Die einmal erworbene Sachkunde ist befristet auf 6 Jahre und muss zwingend bis zum Ablauf verlängert werden, andernfalls erlischt die Sachkunde.
Zielsetzung
Auch der “kleine” Asbest-Schein verliert seine Gültigkeit nach 6 Jahren. Dieser Auffrischungslehrgang dient der fristgerechten Verlängerung um weitere 6 Jahre.
Bitte reichen Sie mit der Anmeldung eine Kopie Ihres gültigen Sachkundenachweises ein.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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