Am 1. Juni 2017 trat die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft. Diese verpflichtet Betriebsbeauftragte für Abfall zum Erwerb der Fachkunde an einem staatlich anerkannten Grundkurs und spätestens alle zwei Jahre an einer staatlich anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Betriebsbeauftragte nach § 5 Abs. 3 AbfAEV müssen alle 3 Jahre an einer anerkannte Fortbildung teilnehmen.
Im 4-tägigen Grundlehrgang mit insgesamt neun Experten aus der betrieblichen und behördlichen Praxis stehen am 1. Tag insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche Reglungen im Fokus.
Am 2. Tag wird das Wissen um Rechte und Pflichten, Aufgaben und organisatorische Stellung im Betrieb sowie Haftung des Abfallbeauftragten intensiv erörtert und praxisnah diskutiert.
Am 3. Tag steht die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Abfallrechts in Unternehmen im Vordergrund, ein systematischer Überblick über die in der Abfallwirtschaft geltenden Regeln und Gesetze wird gegeben, die gefährlichen Abfälle bilden einen weiteren Schwerpunkt des 3. Tages.
Am 4. Tag des Fachkundelehrgangs gilt die Einführung dem Arbeitsschutz- und Gefahrgutrecht. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten mit umfassenden Beispielen aus der Praxis.
Zum Thema
Als Abfallbeauftragter und oder Entsorger darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV und §§ 9 Abs. 2 N.3 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV Zuverlässigkeit besitzt. Betreiber müssen für die Entsorgung von Gefahrstoffen im Rahmen des Immissionsschutzes und für die Fortentwicklung der zuständigen Mitarbeiter Sorge tragen. Umweltgerechtes Entsorgen von gefährlichen Abfällen durch zuverlässiges Abfallmanagement ist für Unternehmen ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes.
Die Fachkunde für beide Fachbereiche kann mit der Teilnahme an diesem einem Grundlehrgang erworben werden – eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden wird jedem Teilnehmer ausgehändigt.
Grundlehrgänge & Fortbildungen
Durch die Teilnahme an diesem Grundlehrgang erhalten Sie die Fachkunde als beauftrage Person. Diese Fachkunde bedarf alle zwei Jahre einer Auffrischung durch die Teilnahme an einer staatlich anerkannten Fortbildung. Hier finden Sie eine Auflistung der Grundlehrgänge und der dazugehörigen Fortbildungen: Umweltschutz – Seminare & Fortbildungen Haus der Technik e.V. | HDT
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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