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Abfallbeauftragte Grundlehrgang

Bundesweit behördlich anerkannter 5-tägiger Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde gemäß der gemäß §§ 59, 60 KrWG, § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV sowie § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV

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Abfallbeauftragte Grundlehrgang

Am 1. Juni 2017 trat die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft. Diese verpflichtet Betriebsbeauftragte für Abfall zum Erwerb der Fachkunde an einem staatlich anerkannten Grundkurs und spätestens alle zwei Jahre an einer staatlich anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Betriebsbeauftragte nach § 5 Abs. 3 AbfAEV müssen alle 3 Jahre an einer anerkannte Fortbildung teilnehmen.

Im 4-tägigen Grundlehrgang mit insgesamt neun Experten aus der betrieblichen und behördlichen Praxis stehen am 1. Tag insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche Reglungen im Fokus.

Am 2. Tag wird das Wissen um Rechte und Pflichten, Aufgaben und organisatorische Stellung im Betrieb sowie Haftung des Abfallbeauftragten intensiv erörtert und praxisnah diskutiert.

Am 3. Tag steht die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Abfallrechts in Unternehmen im Vordergrund, ein systematischer Überblick über die in der Abfallwirtschaft geltenden Regeln und Gesetze wird gegeben, die gefährlichen Abfälle bilden einen weiteren Schwerpunkt des 3. Tages.

Am 4. Tag des Fachkundelehrgangs gilt die Einführung dem Arbeitsschutz- und Gefahrgutrecht. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten mit umfassenden Beispielen aus der Praxis. 

Zum Thema

Als Abfallbeauftragter und oder Entsorger darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV und §§ 9 Abs. 2 N.3 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV Zuverlässigkeit besitzt. Betreiber müssen für die Entsorgung von Gefahrstoffen im Rahmen des Immissionsschutzes und für die Fortentwicklung der zuständigen Mitarbeiter Sorge tragen. Umweltgerechtes Entsorgen von gefährlichen Abfällen durch zuverlässiges Abfallmanagement ist für Unternehmen ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes.


Die Fachkunde für beide Fachbereiche kann mit der Teilnahme an diesem einem Grundlehrgang erworben werden – eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden wird jedem Teilnehmer ausgehändigt.

Zielsetzung
Sie erhalten bei einer erfolgreichen Teilnahme des 5-tägigen Grundkurses Abfallbeauftragter eine Bescheinigung zur Dokumentation Ihres Fachkundeerwerbs nach §§59, 60 KrWG und § 9 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2. AbfBeauftrV und den Nachweis gemäß §§ 9 Abs. 2 N.3 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV
 

Programm

24.11.2025
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28.11.2025
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28.11.2025
28.11.2025
27.11.2025
Referent

Michael

Angela

Jürgen

Uwe

Marc

Referent folgt
Zertifizierungen

Grundlehrgänge & Fortbildungen

Durch die Teilnahme an diesem Grundlehrgang erhalten Sie die Fachkunde als beauftrage Person. Diese Fachkunde bedarf alle zwei Jahre einer Auffrischung durch die Teilnahme an einer staatlich anerkannten Fortbildung. Hier finden Sie eine Auflistung der Grundlehrgänge und der dazugehörigen Fortbildungen: Umweltschutz – Seminare & Fortbildungen Haus der Technik e.V. | HDT

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Für HDT-Mitglieder
1.790,00 €*
Ausgewählter Termin
Mo. 24.11.2025, 09:00 Uhr —
Fr. 28.11.2025, 12:30 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA25-00220
Ansprechpartner
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dr. rer. nat. Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388

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