Im Seminar Befähigte Person für Aufzüge des Haus der Technik e.V. erhalten Sie das notwendige Wissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen sowie über die rechtlichen Grundlagen und Betriebsvorschriften. Sie lernen Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse kennen, die Sie laut BetrSichV als “Befähigte Person für Aufzüge” (Aufzugswärter) haben.
Weitere Schwerpunkte des Seminars Befähigte Person für Aufzüge sind die technischen Aspekte des sicheren Betriebs und der Kontrolle eines Aufzugs, der Personenbefreiung sowie die möglichen Gefahren beim Betrieb.
Die Anforderungen an die Betreibenden von Aufzugsanlagen werden explizit beleuchtet.
Zum Thema
Aufzugsanlagen gelten als gefährliche Anlagen und sind daher überwachungspflichtig. Um die Unfallzahlen so klein wie möglich zu halten, besteht u. a. nach BetrSichV und TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) die Verpflichtung, dass sich die verantwortlichen Personen entsprechend qualifizieren.
<die aufzugsrichtlinie="" rl="" 2014="" 33="" eu="" (vom="" 26.="" februar="" 2014)="" regelt="" die="" inverkehrbringung="" von="" aufzügen="" und="" sicherheitsbauteilen="" in="" der="" europäischen="" union="" stellt="" somit="" für="" den="" wirtschaftsraum="" das="" "aufzugs-grundgesetz"="" dar.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert Aufzüge weitestgehend als Arbeitsmittel und verschärft so die Vorschriften für Betreibende. Anlagen werden strenger geprüft, Modernisierungen und moderne Notrufsysteme zur Plicht. Wir geben Ihnen in diesem Seminar einen Überblick über Aufzüge als Arbeitsmittel und Gefährdungsbeurteilungen, Betreiberpflichten, Inaugenscheinnahme, Prüfung vor Inbetriebnahme, Notrufmanagement und Prüfplakette.
Zielsetzung
Mit dem Seminar “Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen” des Haus der Technik e. V. erlangen Sie den Nachweis der Sachkunde gemäß Technischer Regel TRBS 3121 im Rahmen für alle Aufzugsanlagen gemäß § 1 Abs. 2 der BetrSichV. Sie erlangen die Fachkunde über sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen, die für den Betrieb von Aufzugsanlagen zu erfüllen sind, um den Anforderungen nach § 12 Abs. 3 und 4 der BetrSichV zu genügen.
USP
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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