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Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen (ehemals Aufzugswärter)

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121

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Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen (ehemals Aufzugswärter)

Im Seminar Befähigte Person für Aufzüge des Haus der Technik e.V. erhalten Sie das notwendige Wissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen sowie über die rechtlichen Grundlagen und Betriebsvorschriften. Sie lernen Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse kennen, die Sie laut BetrSichV als “Befähigte Person für Aufzüge” (Aufzugswärter) haben.

Weitere Schwerpunkte des Seminars Befähigte Person für Aufzüge sind die technischen Aspekte des sicheren Betriebs und der Kontrolle eines Aufzugs, der Personenbefreiung sowie die möglichen Gefahren beim Betrieb.

Die Anforderungen an die Betreibenden von Aufzugsanlagen werden explizit beleuchtet.

Zum Thema

Aufzugsanlagen gelten als gefährliche Anlagen und sind daher überwachungspflichtig. Um die Unfallzahlen so klein wie möglich zu halten, besteht u. a. nach BetrSichV und TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) die Verpflichtung, dass sich die verantwortlichen Personen entsprechend qualifizieren. 

<die aufzugsrichtlinie="" rl="" 2014="" 33="" eu="" (vom="" 26.="" februar="" 2014)="" regelt="" die="" inverkehrbringung="" von="" aufzügen="" und="" sicherheitsbauteilen="" in="" der="" europäischen="" union="" stellt="" somit="" für="" den="" wirtschaftsraum="" das="" "aufzugs-grundgesetz"="" dar.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert Aufzüge weitestgehend als Arbeitsmittel und verschärft so die Vorschriften für Betreibende. Anlagen werden strenger geprüft, Modernisierungen und moderne Notrufsysteme zur Plicht. Wir geben Ihnen in diesem Seminar einen Überblick über Aufzüge als Arbeitsmittel und Gefährdungsbeurteilungen, Betreiberpflichten, Inaugenscheinnahme, Prüfung vor Inbetriebnahme, Notrufmanagement und Prüfplakette.

Zielsetzung

Mit dem Seminar “Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen” des Haus der Technik e. V. erlangen Sie den Nachweis der Sachkunde gemäß Technischer Regel TRBS 3121 im Rahmen für alle Aufzugsanlagen gemäß § 1 Abs. 2 der BetrSichV. Sie erlangen die Fachkunde über sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen, die für den Betrieb von Aufzugsanlagen zu erfüllen sind, um den Anforderungen nach § 12 Abs. 3 und 4 der BetrSichV zu genügen. 

USP

  • Sachkunde nach TRBS 2181 und 3121
  • Fachkenntnis für Aufzugsanlagen
  • Zusatzqualifikation für Aufzugswärter und Aufzugswärterinnen

Programm

18.11.2024
Referent
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Referent folgt
Zertifizierungen

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.

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QR Code https://hdt.zummit.com/events/zur-pruefung-befaehigte-person-von-aufzugsanlagen-ehemals-aufzugswaerter-/10494/U53NV
Preise
Präsenz-Teilnahme
890,00 €*
Für HDT-Mitglieder
790,00 €*
Online-Teilnahme
890,00 €*
Für HDT-Mitglieder
790,00 €*
Ausgewählter Termin
Mo. 18.11.2024, 09:00 Uhr —
Mo. 18.11.2024, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA24-00328
Ansprechpartner
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

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