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Arbeitsschutzmanagement Seminare und Weiterbildungen

Sicherheitsbeauftragte Seminare und Weiterbildungen

Was ist Arbeitsschutzmanagement?

Arbeitsschutzmanagement beinhaltet ein fortlaufend aktualisiertes System zur Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsmaßnahmen. Es beinhaltet eine systematische Erfüllung und Dokumentation aller Arbeitsschutzpflichten. Das Haus der Technik bietet praxisnahe Fortbildungen an, die Themen wie Gefährdungsbeurteilung, betriebliche Sicherheitsverordnung, verhaltensorientierten Arbeitsschutz und den Umgang mit Fremdfirmen sowie Schulungen für Arbeitsschutzmanagement-Beauftragte umfassen. Diese Kurse vermitteln neueste juristische Kenntnisse und Richtlinien für Fachkräfte.

14 Angebote
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Neu
Praxisnahe Einführung zu Sicherheitsthemen, Problemen und Lösungen beim Umgang mit der Lithium-Technologie
Termine
09.04.24
Orte
hdt+ digitaler Campus
Grundlagen der ArbStättV und Arbeitsstättenrichtlinien kennen und anwenden, um Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen
Termine
07.04.25–08.04.25
Orte
Essen
Praxisnahe intensivausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in 2 Tagen
Termine
24.06.25–25.06.25
11.11.25–12.11.25
11.11.24–12.11.24
12.02.25–13.02.25
Orte
Essen
Ein SGA-Beauftragter und interner Auditor spielt eine wichtige Rolle im Unternehmen, indem er die Prozesse unterstützt, die sicherstellen, dass die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter optimiert wird!
Termine
03.02.25–06.02.25
Orte
Essen
Diese Arbeitsschutz Fachtagung im Sinne des § 5 (3) des Arbeitssicherheitsgesetzes vermittelt komprimiert an zwei Tagen die aktuellen Neuerungen im Arbeitsschutz. Begleitend findet eine Fachausstellung statt.
Termine
29.01.25–30.01.25
Orte
Essen
Termine
31.03.25–01.04.25
Orte
Essen
Bleiben sie als geprüfte(r) EHS-Manager/in (HSE-Manager/in) weiter am Ball. Nutzen Sie die Chance und vernetzen Sie sich bei der gemeinsamen Abendveranstaltung und maximieren sie somit ihren Nutzen der Veranstaltung.
Termine
27.02.25–28.02.25
Orte
Essen
Sie lernen wesentliche Inhalte des Arbeitsschutzrechts, eine Prozessstruktur zur betrieblichen Umsetzung, eine rechtssichere Dokumentenstruktur.
Termine
14.05.25
Orte
Essen
Erfahren Sie das Know-how für eine funktionierende Sicherheitsorganisation im Unternehmen: Verantwortungsbereiche, Delegation, gerichtsfeste Organisation.
Termine
13.03.25
Orte
Essen
Betriebliche Führungskräfte erfahren Haftungsfragen und präventive Maßnahmen zum Thema Arbeitssicherheit Fremdfirmen und einen Leitfaden zur Umsetzung
Termine
16.10.24–17.10.24
10.02.25–11.02.25
20.05.25–21.05.25
26.08.24–27.08.24
03.07.25–04.07.25
09.12.25–10.12.25
07.10.25–08.10.25
25.08.25–26.08.25
17.07.24–18.07.24
02.12.24–03.12.24
Orte
Essen
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Travemünde
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Starnberg
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Timmendorfer Strand
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Bingen
Ausbildung EHS-Manager/EHS-Managerin - HDT: Sie erfahren Instrumente und Hilfsmittel zur Umsetzung eines effektiven EHS-Managements
Termine
12.06.24–14.06.24
28.08.24–30.08.24
27.08.25–29.08.25
25.11.25–27.11.25
24.02.25–26.02.25
07.07.25–09.07.25
27.11.24–29.11.24
Orte
Reichenau
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Travemünde
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Timmendorfer Strand
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Essen
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Starnberg
Sie erfahren Anforderungen der BetrSichV und Hinweise zur Umsetzung von Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen, Instandhaltung, Dokumentation und Unterweisung.
Termine
26.11.24
17.06.25
13.03.25
11.06.24
26.11.25
Orte
Essen
Umfassender Erfahrungsaustausch und update für Kransachverständige und alle, die mit Kranen zu tun haben.
Termine
13.03.25
20.10.25
05.12.24
14.10.24
15.05.25
21.10.25
04.12.25
15.10.24
Orte
Essen
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München
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Hamburg
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Berlin

Ihre Vorteile beim Besuch unserer Arbeitsschutzmanagementveranstaltungen:

• Unsere Veranstaltungen im Arbeitsschutzbereich werden gemäß ArbSchg, BetrSichV und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk durchgeführt,
• Sie lernen, effizient und wirtschaftlich die Vorschriften in Ihrem Unternehmen umzusetzen
• Erfahrene Praktiker beraten und unterstützen Sie
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer – gemäß DGUV Vorschrift 1 und SGB VII §22 – Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.
Typische Aspekte eines Arbeitsschutzmanagementsystems sind u. a.:
• Organisation des Arbeitsschutzes (mit entsprechenden Aufgaben- und Funktionsbeschreibungen, Bestellungen, Organigramm)
• Gefährdungsbeurteilung (Ermittlung und Bewertung der möglichen Gefährdungen und Belastungen im Betrieb)
• Qualifikation, Schulung, Unterweisung des Personals
• Umgang mit Fremdfirmen und AÜG-Personal
• Prüfung, Wartung, Instandhaltung
• Arbeitsmedizin
• Umgang mit Unfall/Beinaheunfall.

Alle diese Maßnahmen werden dokumentiert, kontrolliert und auf dem neuesten Stand gehalten. Die geläufigen Arbeitsschutzmanagementsysteme wie OHSAS 18001, SCC, ASCA oder OHRIS bedienen sich dieser Aspekte.

Arbeitsschutzrecht:

Im Arbeitsschutzrecht beschreibt die moderne Betriebs- und Anlagensicherheit ein komplexes Wirkungsgefüge verschiedener Faktoren. Im wesentlichen zählen dazu der Betrieb, die Beschäftigten, die Arbeitsmittel und die Anlagenüberwachung. Als vom Umfang mit 27 Paragraphen und fünf Anhängen sehr knappe Betriebssicherheitsverordnung, sind die Aussagen jedoch sehr bedeutsam. So finden Verpflichtungen des Bereitstellers und Benutzers von Arbeitsmitteln eine gesetzliche Grundlage, der betriebliche Explosionsschutz erhält eine besondere Bedeutung, die Anforderungen an alle Arbeitsmittel (einfache und weitergehende) sind besonders hinsichtlich ihrer Prüffristen europäisch einheitlich geregelt und das Anzeigeverfahren ist verändert. Die Entwicklung im deutschen Arbeitsschutzrecht wird in den nächsten Jahren sehr spannend sein und tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen, so wird das Unfallverhütungrecht und die Technischen Regeln aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung reformiert.
Im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen verankert. Anhand einer Arbeitsplatzbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber den Zustand des Arbeitsplatzes und -umfelds und die Gefährdungen, denen seine Mitarbeiter ausgesetzt werden und bestimmt damit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Arbeitsplatzbeurteilung ist ein komplexes Instrumentarium, das bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz alle Aspekte der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung erkennt, bewertet und beseitigt. Neben den rechtlichen Grundlagen spielen die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren, das Erkennen von Gefährdungspotenzialen und deren effektive Dokumentation eine besondere Rolle.

Umgang mit Fremdfirmen:

Wer ist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich?

Durch den stetig steigenden Einsatz von Fremdfirmen im eigenen Betrieb ergibt sich die Notwendigkeit einer sicheren Organisation und den Bedarf mit geeigneten Werkzeugen den Ablauf dieser Einsätze gerichtsfest, vor allem aber auch sicher zu lenken. 90 Prozent der deutschen Unternehmen arbeiten mit Fremdfirmen. Das kann externes Personal für Dienst- und Werktätigkeiten sein (z. B. der externe Betriebsarzt, die Reinigungsfirma, das Catering-Personal im Betriebsrestaurant oder die Elektro-Fachfirma).
Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar: Fehlende Einweisung, fehlendes Pflichtbewusstsein, das Nichtkennen der Gegebenheiten vor Ort etc. führen wiederholt zu unnötigen Unfällen, kritischen Situationen und Unstimmigkeiten. Mitarbeiter von Fremdfirmen verunfallen dreimal häufiger als eigene Mitarbeiter. Nicht umsonst ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen.

Wie setzt man Fremdfirmen sicher ein?

Die Grundpflichten gegenüber Fremdfirmen sind konkret:

  • Richtige Auswahl („der Billigste ist nicht unbedingt der Beste“)
  • Einweisung
  • Kontrolle.

Diese Maßnahmen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden. Sinnvoll ist auch das Erstellen einer Haus- oder Fremdfirmenordnung, in der diese hinsichtlich der betrieblichen Gegebenheiten, möglichen Gefahren, erforderlichen Verhaltensmaßnahmen und der Ansprechpartner kurz und knapp informiert werden. Auch kann diese Haus- oder Fremdfirmenordnung bereits als Vertragsbestandteil herangezogen werden – und als Voraussetzung für die Auftragserteilung verpflichtet werden.
Diese Fremdfirmenordnung soll einen störungsfreien Arbeitsablauf ermöglichen und wesentlich zu Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und sonstiger Personen (z. B. Gäste und Besucher) beitragen. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Betriebes und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit, die insbesondere die Zusammenarbeit aller Beteiligten betreffen. Jede Fremdfirma hat sein Personal über den Inhalt der Fremdfirmenordnung zu unterrichten; ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung und kann bei Nichteinhaltung ohne weitere Androhung zum Hausverweis und zur Aufhebung des Vertrags führen.
Die Veranstaltungen des Hauses der Technik im Arbeitschutzbereich stehen für praktische Hilfe bei der Umsetzung eines erfolgreichen Arbeitsschutzorganisation und Prävention in den Unternehmen.

Was ist verhaltensorientiertes Arbeitsschutzmanagement?

Verhaltensorientiertes Arbeitsschutzmanagement bedeutet die Erhöhung der Arbeits- und Gesundheitsschutzleistung aller Mitarbeiter durch einen nachhaltigen Kulturwandel.

Wenn in der modernen Arbeitswelt Unfälle geschehen, dann sind in der Regel nicht die Art der Arbeit oder die Bedingungen, unter denen gearbeitet werden muss, die maßgebliche Ursache. Bei den modernen Maschinen hat die Sicherheitstechnik einen hohen Stand erreicht, es sind technische Schutzeinrichtungen vorhanden und die Persönliche Schutzausrüstung ist der Situation und dem Zweck der Arbeit für die Gesungheit angepasst.

Unfalluntersuchungen zeigen immer wieder, dass die Unfallursachen im Verhalten eines oder mehrerer Mitarbeiter begründet sind. Unfälle sind neben dem Leid der Mitarbeiter stets mit erheblichen Kosten und oft mit Imageverlust der Firma verbunden. Neben den humanitären Motiven bietet eine durch Verhaltensveränderung gesenkte Ausfallquote der Mitarbeiter erhebliche Einsparungspotentiale.

Die Schulungen sind auf der Grundlage aufgebaut, dass das Verhalten der Mitarbeiter maßgeblich durch die Firmenkultur bestimmt wird. Als Kultur wird hierbei die Entwicklung und Förderung von Systemen und Werten angesehen. Die Schulungen werden hierbei nicht der Firmenkultur „übergestülpt“, sondern zur gezielten Förderung der Kultur den Gegebenheiten vor Ort angepasst. Dieses geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Eine besondere Rolle im Wertetransport und somit bei der Schaffung einer veränderten Kultur nehmen in erster Linie die Führungskräfte auf allen Hierarchieebenen ein. Entsprechend sollte der Schulungsschwerpunkt bei den Führungskräften liegen!
Die Mitarbeiter sollten eher sensibilisiert werden und an eine geänderte, Werte orientierte Kultur herangeführt werden.

Mögliche Schulungsmodule

  • Aufbau einer effizienten Arbeitssicherheitskultur
  • Einfluss der Kultur auf benachbarte Managementbereiche
  • Gesundheitsaspekte
  • Gefahren am Arbeitsplatz
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unfallbericht und -untersuchung
  • Management von Subunternehmern
  • Firmenspezifische Besonderheiten bezüglich der bestehenden Kultur

Zielsetzung

  • Erreichen einer langfristigen, dauerhaften Änderung des Verhaltens bzgl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf allen Ebenen von der Geschäftsleitung zum Mitarbeiter! Sicherheitsverhalten muss verinnerlicht sein wie ein instinktiver Reflex! Das ist nur möglich durch einen Kulturwandel, d.h. einen kontinuierlichen, nachhaltigen Prozess.
  • Senkung der Unfallzahlen im Unternehmen
  • Kostenreduzierung

Teilnehmerkreis

Manager aller Führungsebenen bis zum Mitarbeiter. Eine optimale Einteilung der Teilnehmerkreise erfolgt zusammen mit dem Kunden.

Das Programm wird jeweils inhaltlich und im Umfang individuell an die Erfordernisse des auftraggebenden Unternehmens angepasst. Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie Arbeitsunfälle signifikant senken können? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Buchung
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