Was ändert sich in puncto Gefährdungsbeurteilung und wie geht man bei geringer Gefährdung vor?
Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie alles Wichtige über Prüffristen, Instandhaltung von Arbeitsmitteln, Aufzeichnungen und die Unterweisung der Beschäftigten werden anschaulich dargestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Bestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen und für bestimmte Arbeitsmittel mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
Zum Thema
Seit dem Mai 2019 ist eine Neufassung der Betriebssicherheitverordnung in Kraft: die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ (neuer Langtitel, aber die Abkürzung „BetrSichV“ bleibt erhalten). Die materiellen Anforderungen der bisher geltenden BetrSichV wurden beibehalten, jedoch als Schutzziele definiert, die für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen gleichermaßen gelten. Das Seminar informiert über die Änderungen und die Auswirkungen auf die Unternehmen.
Zielsetzung
Dieses Seminar vermittelt Ihnen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung vertraut zu machen. Sie erhalten wertvolle Hinweise, wie Sie in Ihrem Betrieb sinnvoll damit umgehen und wie Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen verbessern.
USP
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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