Durch falsch aufgestellte oder schadhafte Hubarbeits- und Hebebühnen kommt es immer noch zu zahlreichen Unfällen in den Betrieben. Diese Arbeitsmittel haben eweite Einsatzgebiete und können bis zu 100m hoch und 40 m weit ausgefahren werden.
Bei diesem Praxisseminar steht die Sachkundeprüfung im Fokus. Die Veranstaltung vermittelt den neuesten Stand der Sicherheitstechnik für Hubarbeitsbühnen.
Zum Thema
Dieses 2 tägige Seminar vermittelt den Teilnehmern die Sachkunde, um befähigte Person für Hubarbeitsbühnen zu werden. Der Seminarinhalt bezieht sich auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2,6) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).
Der Betrieb von Hebebühnen ist im Kapitel 2.10 der DGUV-Regel 100-500 geregelt.
Im Absatz 2.9 ist beschrieben, dass Hubarbeitsbühnen (Hebebühnen) nach der ersten Inbetriebnahme und in Abständen von einem Jahr durch eine Befähigte Person geprüft werden müssen.
Zielsetzung
Die 2-tägige Ausbildung versetzt die Teilnehmer nach erfolgreich absolvierter Prüfung in die Lage, als Sachkundiger für Hubarbeitsbühnen tätig zu sein. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs ein Zertifikat/Befähigungsnachweis zum Nachweis des Sachkundeerwerbs.
Die Veranstaltung umfasst die Theorie und einen umfassenden Praxisteil an einer Hubarbeitsbühne vor Ort.
USP
Diese Veranstaltung findet in der RST Technische Industrieberatung in Brühl statt. Dort werden die Lerninhalte an einer Hubarbeitbühne auf den neuesten Stand der Technik vermittelt. Der umfassende Praxisteil ist ein wichtiger Bestandteil der Sachkundeschulung.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239
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