Anhand der aktuellen Rechtsgrundlagen werden neben den rein technischen Grundlagen der Gaswarntechnik zusätzlich die Themen Beauftragung und Unterweisung, Haftung und Verantwortung der fachkundigen Person für Gaswarneinrichtungen behandelt und Informationsquellen für die tägliche Praxisarbeit vorgestellt.
Die Teilnehmenden erwerben die spezifischen Kenntnisse und Handhabungen, die notwendig sind, um die vorgeschriebenen Sichtkontrollen (nach T 021, T 023 bzw. DGUV-I 213-056 und DGUV-I 213-057) an Gaswarneinrichtungen durchzuführen und erhalten weiterführende Informationen zu den Mindestvoraussetzungen der notwendigen Funktions- und Systemkontrollen.
Zum Thema
Durch die Seminarteilnahme werden die Forderungen nach jährlicher Unterweisung aus DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz im Bereich von Tätigkeiten mit stationären und transportablen Gaswarneinrichtungen der 1., 2. und 4. Gasfamilie erfüllt.
Das mehrtägige Seminar behandelt die Besonderheiten der verschiedenen tragbaren, transportablen und ortsfesten Gaswarneinrichtungen sowie die generellen Planungsaspekte gemäß DIN EN 60070-29-2 (VDE0400-2) und DIN EN 45544-4 (VDE 0400-22-4) und der verschiedenen Messtechniken.Zielsetzung
Das viertägige Seminar zur Befähigten Person von Gaswarneinrichtungen des Haus der Technik e.V. vermittelt das Know-how, das Voraussetzung zur Bestellung als Befähigte Person Gaswarngeräte durch den Arbeitgeber ist.
USP
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