Befähigte Personen zur Prüfung von Fernwärmestationen sind vom Arbeitgeber zu ernennen und müssen neben Fachkenntnissen (Sachkunde) eine technische Berufsausbildung (z.B. als Facharbeiter, Meister, Techniker oder Ingenieur) abgeschlossen haben oder eine andere abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Naturwissenschaftler) und zusätzlich eine andere technische Qualifikation besitzen.
Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss die befähigte Person zur Prüfung von Fernwärmestationen eine mindestens einjährige Erfahrung mit Herstellung, Errichtung, Betrieb und/oder Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten besitzen. Die berufsbezogenen Anforderungen sind in der Regel bei fast allen langjährigen Mitarbeitern erfüllt.
In diesem Seminar wird den Teilnehmern vermittelt, wie durch regelmäßige Überprüfung der betriebssichere Zustand der Fernwärmestation festgestellt und dokumentiert wird. Die Teilnehmer lernen Risse, Schäden und Gefahren zu erkennen, bevor ein Unfall entstehen kann.
Zum Thema
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass überwachungsbedürftige Anlagen (hier Fernwärmestationen) vor Inbetriebnahme und im Betrieb regelmäßig unter verschiedenen Gesichtspunkten überprüft werden müssen. Diese Prüfungen können – in Abhängigkeit von der Anlagengröße und den unternehmerischen Festlegungen – von „befähigten Personen“ oder von „Zugelassenen Überwachungsstellen“ (ZÜS) durchgeführt werden. Der Einsatz von betriebsinternem Personal hat neben den kaufmännischen Gesichtspunkten auch den organisatorischen und dokumentarischen Vorteil, dass die zu prüfenden Anlagen und deren Zustand im laufenden Betrieb der Fernwärmeanlagen und -netze dem Betreiber bekannt sind.
Zielsetzung
Im Seminar “Zur Prüfung befähigte Person von Fernwärmestationen” des Haus der Technik e.V. Essen, erwerben die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse, die für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der regelmäßigen Prüfungen von Sicherheit und Funktion von Fernwärmestationen notwendig sind.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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