Am ersten Tag der Schulung werden rechtliche und technische Begriffe des sicheren Betriebs kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore vorgestellt. Auch erfahren Sie die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Zur Prüfung befähigten Person.
Im Fokus des zweiten Seminartags stehen die sicherheitstechnischen Anforderungen sowie die Organisation der Prüfung nebst erforderlicher Dokumentation sowie die Prüfverfahren selbst.
Zum Thema
Jeder Betreibende von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Fenster, Türen und Tore müssen von Betreibenden regelmäßig auf deren einwandfreie Funktion überprüft werden. Zudem muss jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit stattfinden.
Im 2-tägigen Seminar “Zur Prüfung befähigte Person von Fenstern, Türen und Toren” des Haus der Technik e.V. Essen werden Mitarbeitende zu befähigten Personen ausgebildet, um betriebsintern kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu können. Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.
Zielsetzung
Das Sachkundigen-Seminar “Zur Prüfung befähigte Person von Fenstern, Türen und Toren” vermittelt rechtliche Grundlagen, Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person sowie Begriffsbestimmungen für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore. Die Inbetriebnahme wird erläutert sowie geeignete Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch die typischen Probleme und die erforderliche Dokumentation der Prüfung werden von einem Sicherheitsingenieur praxisorientiert behandelt.
USP
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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