In diesem Seminar werden die relevanten Rechtsvorschriften und technischen Regeln vermittelt, um als befähigte Person Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen nach Betriebssicherheitsverordnung prüfen zu können. Das Seminar endet mit einer Abschlussprüfung.
Zum Thema
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Betreibenden, überwachungsbedürftige Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen vor Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach Änderungen den vorgeschriebenen Prüfungen nach §§14, 15 und Anhang 5 zu unterziehen.
Befähigte Personen, die solche Prüfungen durchführen dürfen, haben die vom Verordnungsgeber festgelegten Qualifikationsanforderungen gemäß TRBS 1203 Abschnitt 3.2 zu erfüllen. Darin sind u. a. die erforderlichen Kenntnisse bzgl. der gesetzlichen Grundlagen, das neue technische Regelwerk für Betriebssicherheit TRBS, die erforderlichen Prüfungen, Prüfverfahren, Schadensmechanismen und -bilder sowie die Bewertung von Prüfbefunden vorgegeben.
Zielsetzung
Die 3-tägige Ausbildung “Zur Prüfung befähigte Person von Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen” des Haus der Technik, Essen, hat zum Ziel, den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und somit die Befähigung für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckbehälteranlagen und Rohrleitungen zu vermitteln. Als befähigte Personen können sie auch Prüfungen von Arbeitsmitteln nach §10 BetrSichV im Hinblick auf Druckgefährdungen gemäß der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebenden durchführen.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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