Zum Thema
Die neue seit 01.08.2017 bundesweit gültige Anlagenverordnung fordert eine regelmäßige (mindestens alle 2 Jahre) Weiterbildung von “Fachlich verantwortlichen Personen von Fachbetrieben nach WHG und AwSV”. Basis der Bestellung dieser Personen ist, neben dem praktischen Fachwissen, insbesondere die Kenntnis der bundesweit gültigen Anlagenverordnung und der technischen Regeln (TRwS’en) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese Qualifikation ist im Rahmen der Fachbetriebsprüfung nachzuweisen.
Mit der neuen TRwS 779 ergeben sich grundlegende Änderungen für alle Fachbetriebe, insbeondere für die, die als Anlagenplaner tätig sind. Die im Juni 2023 eingeführte allgemeine technische Regel greift in die unterschiedlichsten Bereiche der Anlagenplanung ein. Dieses Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand.
Zielsetzung
Sie erfüllen Ihre Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung nach neuer Anlagenverordnung und erhalten einen qualifizierten Nachweis zur Vorlage bei der Fachbetriebsprüfung. Im Seminar wird der aktuelle Stand der rechtlichen Anforderungen und technischen Regelungen dargestellt.
Auch Personen, die mit der Prüfung von Anlagen durch Arbeitgeber beauftragt werden, müssen über Grundkenntnisse der verwaltungsrechtlichen und technischen Anforderungen an Anlagen verfügen.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
{EVENT_NAME}
{EVENT_DATE}
{EVENT_TICKETS}