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Vermittlung der Sachkunde für Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel zur Abgabe

Vorbereitung zur Sachkundeprüfung gemäß § 11 ChemVerbotsV zum Sachkundenachweis nach § 13 ChemVerbotsV

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Vermittlung der Sachkunde für Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel zur Abgabe

Zum Thema

Gemäß § 13 ChemBiozidDV ist zur Abgabe von Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln ein Nachweis der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV erforderlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumärkten, Handwerkermärkten, Online-Händlern und anderen Vertriebsorganisationen benötigen diese Sachkunde zur Abgabe von Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln an  private und berufliche Verwender sowie an Wiederverkäufer. Das dazu notwendige Grundwissen wird im Seminar zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung vermittelt. Diese umfasst Teil I über chemikalienrechtliche Grundlagen und Teil III über Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel der “Hinweise und Empfehlungen” und wird im Anschluss an das Seminar abgenommen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Teilnahme-Bescheinigung und ein Zeugnis nach erfolgreich bestandener Sachkundeprüfung.

Zielsetzung

Im Vertrieb oder Handel, wie z. B. Baumärkten, Handwerkermärkten, Onlinehändlern, Vertriebs- und  Verkaufs-Organisationen, beschäftigte Personen, die Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel an Geschäfts- oder Privatkunden zur Verwendung abgeben sollen, bereiten sich im Seminar auf die Prüfung zum Nachweis der nach § 13 ChemBiozidDV nachzuweisenden Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vor, bestehen diese erfolgreich und können mit der erworbenen Sachkunde die Abgabe durchführen.

Spätestens nach sechs Jahren ist dann eine erneute ganztägige Auffrischung notwendig.

Programm

Referent

Zertifizierungen

“Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis“ vom 07.12.2021 (Banz AT vom 20.01.2022 B4) gemäß § 11 Absatz 2 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017, zuletzt geändert 19.06.2020 (BGBI. I S. 1328). Grundlage hierfür sind die „Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis“ vom 07.12.2021 (Banz AT vom 20.01.2022 B4) gemäß § 11 Absatz 2 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017, zuletzt geändert 19.06.2020 (BGBI. I S. 1328); Internet: 

Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis

Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder (GFK); Stand: 02/2022: 

Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder

PC-Version und Smartphone-App zur Vorbereitung auf die Prüfungsfragen: 

Vorbereitung auf die Prüfungsfragen

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Preise
Präsenz-Teilnahme
ab 890,00 €*
HDT-Mitglieder
ab 820,00 €*

Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.

Termine
Essen
23.04.24–24.04.24
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01.10.24–02.10.24
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09.12.24–10.12.24
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Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:

info@hdt.de
+49 201 1803-1

Fachliche Fragen:

Dipl.-Ing. Kai Brommann

k.brommann@hdt.de

+49 201 1803-251

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