Im Zuge der fortschreitenden Deregulierung des Arbeits- und Brandschutzes wird für Auftraggebende und Auftragnehmende die Frage nach der Verantwortung bei auszuführenden Arbeiten durch Fremdfirmen oder eigene Mitarbeitende immer wichtiger. Die Verantwortlichen müssen eigenverantwortlich alle wichtigen Entscheidungen treffen und haften natürlich auch bei diesbezüglichen Fehlern.
Die Vermischung der Anforderungen aus Arbeitsschutz, Brandschutz, Arbeitsstättenrecht und Verkehrssicherung erfordert neue innovative Lösungen zur Exkulpation (Schuldbefreiung) von Verantwortungstragenden und Beratenden in Unternehmen, vor allem hinsichtlich der persönlichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung.
Das sehr praxisbezogene Seminar zeigt die relevanten Anforderungen und auch diesbezüglich Lösungsmöglichkeiten auf, um sich den neuen Anforderungen an Verkehrssicherungspflichten rechtssicher stellen zu können.
Zum Thema
Arbeiten von Fremdfirmen und von eigenen Arbeitsnehmenden an Arbeitsplätzen in und an Arbeitsstätten bzw. Baustellen, wie z. B. an Gebäuden oder Produktionsstätten, haben nicht selten auch Auswirkungen auf die eigenen Mitarbeitenden, auf Besuchende oder andere Dritte, die sich im Hoheitsbereich eines Unternehmens aufhalten. Die ausreichende Sicherung von Gefahrenstellen steht oft eng im Kausalzusammenhang einer möglichen Haftung. Zwei Rechtsgebiete tangieren sich und wirken auf Arbeitgebende/Auftraggebende, die Arbeitsstätten betreiben und zwangsläufig auch die Sicherheit von Dritten (z. B. Fremdfirmen oder Besuchende) sicherstellen müssen (z. B. bei Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen im Bestand) ein. Dringende Fragen sind z. B.
Dieses 1-tägige Seminar vermittelt ein besonderes Verständnis für die Verkehrssicherungspflichten und zeigt praxisnahe Lösungsansätze und Handlungshilfen zur Exkulpation auf.
Zielsetzung
Die Vergabe Bau- oder Instandhaltungsaufträgen an externe Dienstleistende oder interne Mitarbeitende und die damit verbundene Verkehrssicherungspflicht stellt die Verantwortlichen vor lösbare, aber sehr komplexe Aufgaben. Die Teilnehmenden lernen mit den wechselseitigen Gefährdungen die von Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen ausgehen, qualifiziert umzugehen und geeignete Schutzmaßnahmen für ihr Unternehmen abzuleiten um damit Haftungsrisiken für das Unternehmen zu minimieren.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239
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