Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist nun jeder, der eine Beförderungsgenehmigung benötigt, auch Strahlenschutzverantwortlicher. Für diese Personen, oder für zu bestellende Strahlenschutzbeauftragte, ist eine neue Fachkunde im Strahlenschutz (S8) erforderlich, die durch das Modul GG der bisherigen Fachkunderichtlinie und durch das neue Modul BF erworben werden kann.
Das Modul GG beinhaltet die Grundlagen für Fachgruppen mit geringem Anforderungsniveau und das Modul BF insbesondere Regelungen aus dem Gefahrgutrecht.
Dieser Strahlungsschutzkurs fasst beide Module zusammen, sodass die Fachkunde für die genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe hierdurch erworben werden kann.
Zum Thema
Die fachkundige Person kann durch diesen Kurs relevantes Fachwissen aus dem Bereich des Gefahrgutrechts vorweisen. Weitere Inhalte sind die Zusammenarbeit mit dem nach dem Gefahrgutrecht Verantwortlichen und die Abgrenzung der Zuständigkeiten.
Neben dem Kursbesuch ist für den Erwerb der Fachkunde noch der Nachweis der praktischen Erfahrung (Sachkunde) erforderlich. Für diese Fachkunde (S8) ist lediglich bei Personen ohne Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Beruf eine praktische Erfahrung von 3 Monaten nachzuweisen. Mit einem geeignetem Ausbildungsberuf oder einem Fach- oder Hochschulabschluss beträgt die Sachkundezeit 0 Monate.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik für die Fachkundegruppe FKG S8.
Bitte bringen Sie am 1. Kurstag einen amtlichen Ausweis mit.
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