Unfallbeispiele bei Schalthandlungen an elektrischer Anlagen verdeutlichen das vorhandene Gefährdungspotential einer Schalthandlung.
Die Gründe, eine Schaltberechtigung (Schaltbefähigung) zu erteilen, werden erläutert und die Voraussetzungen für Schaltberechtigte besprochen. Die Verantwortlichkeit für die Schaltberechtigung (neue VDE 1000 Teil 10), die Einrichtungen zur Unfallverhütung gemäß VDE 0105, der Aufbau eines betriebsbezogenen Maßnahmenprogramms zur Erlangung der Befähigung für Schaltberechtigte werden genauso behandelt wie die Schaltsprache und Nachweisführung von Schalthandlungen. Die Beschreibung der regelmäßigen Prüfungen der elektrische Anlagen rundet das Programm ab.
Zum Thema
Die Verantwortung für die Schaltberechtigung ergibt sich aus den Pflichten des Unternehmers und der Führungskräfte entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, TRBS) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (BGV A1).
Die Unternehmerpflichten sind u.a.
Prinzipiell bleibt die Gültigkeit der Schaltberechtigung, die indirekt durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt wird, zwar erhalten. Allerdings ist es so, dass Gerichte bei Unfällen die Schulungsintervalle abfragen. Die regelmäßige Auffrischung alle drei bis vier Jahre ist daher mehr als angeraten.
Zielsetzung
Wie organisiere ich die Schaltberechtigung? Elektrofachkräfte und verantwortliche Elektrofachkräfte lernen, wie sie der Fachverantwortung im Bereich der Schaltberechtigung gerecht werden können. Ziel ist die rechtssichere Organisation der Schaltberechtigung.
Alle Veranstaltungen zum Thema Schaltberechtigung finden Sie unter
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
{EVENT_NAME}
{EVENT_DATE}
{EVENT_TICKETS}