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Schaltberechtigung rechtssicher organisieren

Ein Leitfaden für die verantwortliche Elektrofachkraft VEFK

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Schaltberechtigung rechtssicher organisieren

Unfallbeispiele bei Schalthandlungen an elektrischer Anlagen verdeutlichen das vorhandene Gefährdungspotential einer Schalthandlung.
Die Gründe, eine Schaltberechtigung (Schaltbefähigung) zu erteilen, werden erläutert und die Voraussetzungen für Schaltberechtigte besprochen. Die Verantwortlichkeit für die Schaltberechtigung (neue VDE 1000 Teil 10), die Einrichtungen zur Unfallverhütung gemäß VDE 0105, der Aufbau eines betriebsbezogenen Maßnahmenprogramms zur Erlangung der Befähigung für Schaltberechtigte werden genauso behandelt wie die Schaltsprache und Nachweisführung von Schalthandlungen. Die Beschreibung der regelmäßigen Prüfungen der elektrische Anlagen rundet das Programm ab.

Zum Thema

Die Verantwortung für die Schaltberechtigung ergibt sich aus den Pflichten des Unternehmers und der Führungskräfte entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, TRBS) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (BGV A1).

Die Unternehmerpflichten sind u.a.

  • Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften, Regeln der Technik und anschließende Ableitung von erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen sowie Durchführung von geeigneten Maßnahmen
  • Überprüfung von technischen und baulichen Einrichtungen (vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich)
  • Qualifizierung der Mitarbeiter zu befähigten Personen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS)
  • Unterweisung von Mitarbeitern, insbesondere von Schaltberechtigten, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren und Maßnahmen zur ihrer Abwendung: Die Pflicht der Unterweisung betrifft auch die Führungskraft. Sie trägt Personalverantwortung im Rahmen ihres Arbeitsvertrages bzw. der zusätzlichen Pflichtübertragung. Die Unterweisungspflicht schließt das Aktenkundigmachen der Unterweisung mit ein.

 


Hintergrundinfo: Wie lange ist die Schaltberechtigung gültig?

Prinzipiell bleibt die Gültigkeit der Schaltberechtigung, die indirekt durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt wird, zwar erhalten. Allerdings ist es so, dass Gerichte bei Unfällen die Schulungsintervalle abfragen. Die regelmäßige Auffrischung alle drei bis vier Jahre ist daher mehr als angeraten.


 

Zielsetzung

Wie organisiere ich die Schaltberechtigung? Elektrofachkräfte und verantwortliche Elektrofachkräfte lernen, wie sie der Fachverantwortung im Bereich der Schaltberechtigung gerecht werden können. Ziel ist die rechtssichere Organisation der Schaltberechtigung. 

Programm

Referent

Zertifizierungen

Alle Veranstaltungen zum Thema Schaltberechtigung finden Sie unter

www.hdt.de/schaltberechtigung 

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Organisatorische Fragen:

info@hdt.de
+49 201 1803-1

Fachliche Fragen:

Dipl.-Ing. Bernd Hömberg

b.hoemberg@hdt.de

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