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Prüfungen von Ex-Anlagen – Pflichten, Inhalte, Befähigung

Explosionsschutz für Betreiber von Maschinen, Geräten und Anlagen

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Prüfungen von Ex-Anlagen – Pflichten, Inhalte, Befähigung

Das Seminar startet mit einer Übersicht zu den rechtlichen Anforderungen an die Prüfungen von Ex-Anlagen. Dabei sind auch die allgemeinen Anforderungen an Arbeitsmittel unter dem Blickwinkel der Explosionsgefährdung einbezogen, um zu einer ganzheitlichen und abgeschlossenen Behandlung der Prüfungen von Ex-Anlagen zu kommen.

Prüfungen sind im Explosionsschutzdokument konkret zu dokumentieren, darauf wird kurz eingegangen. Dabei sind Prüfarten, Prüfanlässe, Prüffristen für die wiederkehrenden Prüfungen spezifisch für jedes Prüfobjekt schriftlich vorzugeben. Zweckmäßigerweise wird das alles in Prüfplänen erfasst. Das wird umfassend und praxisnah behandelt. Ebenso sind die Anforderungen an die Prüfer festzulegen. Die verschiedenen Möglichkeiten im Rahmen der Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung dazu, was unter wirtschaftlichen Aspekten von großem Interesse ist, werden erläutert.

Schwerpunkte des Seminars sind die Prüfungen von Lüftungsanlagen, Inertisierungseinrichtungen, Gaswarneinrichtungen, PLT-Schutzeinrichtungen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie von explosionsgeschützten Geräten. Der Explosionsschutz wird bei diesen hauptsächlich durch Zündschutzarten gewährleistet, die alle behandelt werden. Der Umfang der Diskussion richtet sich nach der Bedeutung der jeweiligen Zündschutzart. In allen Fällen werden das Prinzip und die für die Prüfpraxis bedeutsamen Merkmale diskutiert. Damit ist die Basis für die umsetzungsnahen Ausführungen zu den Prüfinhalten und Prüfarten bei wiederkehrenden Prüfungen, Wartung, Reparatur sowie Änderungen gegeben.

Ex-Anlagen beinhalten zusätzlich andere explosionsschutzrelevante Arbeitsmittel und auch Gebäudeteile. Dabei ist die Zündquelle Elektrostatik von größtem Interesse. In drei Beiträgen des Seminars werden die wichtigsten Prüfungen dazu mit Hilfe von Experimenten erläutert. Schließlich wird auch auf die Prüfung von Schutzsystemen und Baugruppen sowie Installationen eingegangen.

Für Ex-Anlagen, das sind explosionsgeschützte Geräte, Schutzsysteme, Sicherheitseinrichtungen, Verbindungselemente und Gebäudeteile, sind in der Betriebssicherheitsverordnung Prüfungen verschiedenster Art vorgeschrieben. Dazu gehören vor allem regelmäßig wiederkehrende Prüfungen. Der Betreiber selbst hat die schwierige Aufgabe, die Inhalte der Prüfungen, die Prüffristen und die Prüfer konkret, detailliert und individuell für z. B. jedes explosionsgeschützte Gerät oder ex-relevante Gebäudeteil festzulegen und zu dokumentieren.

Zielsetzung

Das Seminar vermittelt die Basis zur konkreten Festlegung von Prüfungen in bzw. von Anlagen in explosionsgeschützten Bereichen (Ex-Anlagen), wie es in der Betriebssicherheitsverordnung verlangt wird. Die Teilnehmer erwerben das Wissen, wie Prüfinhalte, Prüfarten, Prüfanlässe und Prüffristen sowie Prüfer einerseits rechtlich und technisch korrekt, andererseits organisatorisch und wirtschaftlich optimal festgelegt werden.

USP

  • Konkretisierung der Prüfungsinhalte
  • Praktische Festlegung von Prüffristen
  • Qualifikationsanforderungen an Prüfer

Programm

Referent

Zertifizierungen

Journal

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Dipl.-Ing. Kai Brommann

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