Bei der Verwendung von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 in technischen Anwendungen ist gemäß OStrV ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss die sogenannten Fachkenntnisse besitzen, die durch diesen Kurs erworben werden können.
Die erworbenen Kenntnisse wurden in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen.
Zielsetzung
Das Seminar dient dem Nachweis der Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß § 5 Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) vom 19. Juli 2010 (geändert 03.12.2016) und gemäß § 6 der Unfallverhütungsvorschrift “Laserstrahlung” (Vorschrift 11) für Lasereinrichtungen in Industrie und Wissenschaft.
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