20-stündiger Kenntniskurs für OP- und Funktionspersonal zur Bedienung mobiler C-Bogengeräte oder Durchleuchtungseinrichtungen.
Zum Thema
Die Strahlenschutzgesetzgebung sieht vor, dass die technische Durchführung von Röntgen- oder Durchleuchtungsuntersuchungen nur Personen erlaubt ist, die über eine medizinische Ausbildung verfügen und Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Die Teilnahme an diesem Kurs ist Voraussetzung dafür, dass die Ärztekammer im Nachgang Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigen kann.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik entsprechend der Fachkunderichtlinie Medizin vom 28.11.2012, Abschnitt 6.3 und Anlage 10.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, welche medizinische Berufsausbildung Sie abgeschlossen haben.
Bitte bringen Sie zum Kurs einen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Pass) mit. Wir bieten diesen Kurs auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort an. Bitte sprechen Sie uns an.
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