In diesem 8-stündigen Kenntniskurs werden Ihnen die notwendigen rechtlichen und technischen Grundlagen vermittelt, um als Arzt am Untersuchungsort teleradiologische Untersuchungen durchführen zu können. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die durchzuführenden Tätigkeiten vor Ort und den Umgang mit Teleradiologiesystemen
Die praktische Unterweisung, im Umfang von 4 Unterrichtsstunden, muss vor dem Kurs im eigenen Haus absolviert werden. Die Bescheinigung der Unterrichtsstunden erfolgt durch einen fachkundigen Arzt und ist der Kursstätte vorzulegen.
Zum Thema
Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung anwesend sind, ohne über eine Fachkunde zu verfügen, müssen Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen, um dem Teleradiologen, der die rechtfertigende Indikation stellt, die notwendigen Informationen liefern zu können.
Darüber hinaus muss eine praktische Erfahrung über zwei Wochen hinweg (arbeitstäglich) in der teleradiologischen Abteilung erworben und mit einem Zeugnis bescheinigt werden. Das Zeugnis muss neben der Unterschrift des fachkundigen Arztes auch die Zahl der durchgeführten Untersuchungen und die Art der Tätigkeiten enthalten.
Ärzte, die bereits eine Fachkunde besitzen benötigen nur eine Bestätigung des Teleradiologen über die ausreichende praktische Erfahrung und eine Einweisung am Untersuchungsort.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient dem Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte am Ort der technischen Durchführung in der Teleradiologie gemäß Fachkunderichtlinie Medizin nach Anlage 7.2, in der aktuell gültigen Fassung.
Dieser Kurs wird von der Ärztekammer Nordrhein als Fortbildung anerkannt und bei Angabe Ihrer EFN können Ihnen CME-Punkte gutgeschrieben werden.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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