Die wichtigsten vertraglichen und honorarrechtlichen Aspekte der HOAI 2021 werden während des eintägigen Seminars für Einsteiger
aus kaufmännischen und technischen Bereichen an praxisorientierten Beispielen behandelt. Der Architekten- und Ingenieurvertrag wird als Werkvertrag nach BGB vorgestellt, es werden die Regelungen zur Ermittlung der Honorare im Einzelnen unter Berücksichtigung der Honorarparameter wie anrechenbare Kosten, Honorarzone, Teilleistungssätze etc. erläutert sowie Informationen über die Regeln für Zuschläge und Nebenkosten gegeben.
Die wesentlichen Auswirkungen des Urteils des europäischen Gerichtshofs zur Wirksamkeit der HOAI 2013 werden vorgestellt und insbesondere die Änderungen in der HOAI 2021 ausführlich behandelt.
In Folge des Wegfalls des Mindestsatzes haben die Vertragsparteien nach der neuen HOAI-Fassung weitreichende vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten. Hieraus ergeben sich Fragen, die im Seminar ausführlich behandelt werden, wie z. B.: “Kann die Geltung der HOAI nach wie vor in Verträgen vereinbart werden, in welchem Umfang kann von Regelungen der HOAI abgewichen werden und wie sehen die Spielräume im Einzelnen aus?”.
Zum Thema
Sie haben sich noch nie mit der HOAI befasst oder bisher nur am Rande damit zu tun gehabt? Sie sind unsicher, wie ein Honorar für die jeweiligen Architekten- und Ingenieurleistungen ermittelt und berechnet wird?
Die HOAI gilt als besonders komplexe und schwierige Materie; der Referent kann aufgrund jahrelanger Erfahrung die relevanten Fragen und Probleme einprägsam, praxistauglich und verständlich darstellen.
Zielsetzung
Das Seminar HOAI für Einsteiger bzw. Einsteigerinnen aus kaufmännischen und technischen Bereichen des Haus der Technik, Essen, vermittelt den Teilnehmenden ein grundlegendes Verständnis des Preisrechts der HOAI und erläutert die Grundfragen der Vergütungsermittlung für die tägliche Praxis.
Der aktuelle HOAI-Text ist Teil der Unterlage.
Das Seminar ist anerkannt von der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit jeweils 7 Unterrichtseinheiten.
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