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Kranführerschein – Mehr Sein dank Schein: Wozu braucht man einen Kranschein?

Der Kranführerschein – oder kurz Kranschein – ist ein wichtiges und begehrtes Dokument. Es befähigt zur sicheren Steuerung von Kranen und trägt dadurch ganz wesentlich dazu bei, dass Unfälle aufgrund von  Fehlbedienung, die äußerst schwere Personen- und Sachschäden zur Folge haben können, minimiert werden. Mehr Sein durch Schein? Auf den Kranschein trifft das ohne jeden Zweifel zu. Er erlaubt Menschen die Ausübung eines interessanten Berufes, der zwar mit sehr viel Verantwortung einhergeht, dafür aber angemessen vergütet wird. Denkbar groß ist das Spektrum der Einsatzmöglichkeiten für Kranführer, denn Krane spielen nicht nur im Bauwesen eine zentrale Rolle, ohne sie geht auch in der Produktion und Logistik nichts.

Der Kranführerschein oder Wie wird man eigentlich Kranführer?

Um als Kranführer tätig zu werden, ist der Kranführerschein als Nachweis einer spezifischen Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung – Kranführerlehrgang genannt – zwingende Voraussetzung. Geregelt wird das durch die Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Im Detail sind das § 29 DGUV V52 (früher BGV D6) und § 12 der der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Relevant außerdem: das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Mit anderen Worten: Ein Kranschein respektive eine bestandene Kranführer-Ausbildung ist in Deutschland Pflicht für jeden, der einen Kran bedienen muss, der unter die Regelungen der DGUV fällt. Dabei ist es egal, ob es sich um einen riesigen Turmdrehkran oder einen vergleichsweise kleinen, auf einem Nutzfahrzeug montierten Ladekran handelt. 

Welche Voraussetzungen gelten für den Kranschein?

Einschränkend wurde für den Erwerb des Kranführerscheins ein Mindestalter von 18 Jahren festgelegt. Des Weiteren werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt und ein Nachweis der körperlichen Eignung durch den Arbeitgeber ist zudem notwendig. Dieser bezieht sich auf das räumliche Sehen und gutes Hörvermögen; beides ist leicht nachvollziehbar.

Was kostet ein Kranführerschein?

Auf die Frage nach den Kosten für einen Kranschein gibt es eine kurze Antwort und eine lange. Die kurze Antwort lautet: Kommt darauf an. Die Preise für die Ausbildungen zu den einzelnen Kranarten variieren. Sie reichen von mehreren hundert bis zu einigen tausend Euro. Für alle, die mit dem Gedanken spielen, dürfte es interessant sein zu erfahren, dass die Kosten für den Kranschein häufig durch den Arbeitgeber getragen werden. 

Übrigens: Wird die Kranschein-Prüfung nicht gleich beim ersten Versuch bestanden, ist das keineswegs das Ende der Welt. Die Wiederholung der Prüfung ist problemlos möglich, allerdings sind die Prüfungskosten für den Kranführerschein erneut zu entrichten. Sie können ebenfalls je nach Krantyp unterschiedlich hoch ausfallen.

HDT-Veranstaltungshinweis zu den Themen Kranschein, Fahrausweis, Kranschulung bzw. Kranausbildung:

Fortbildungen, Ausbildungen, Seminare und Tagungen, Gesamtprogramm Krane, Hebezeuge und Fördermittelsowie zu den Themen Kranschein, Fahrausweis, Kranschulung bzw. Kranausbildung

Wie lange dauert es, den Kranschein zu machen?

Wie schon bei der Kostenfrage ist die Antwort hier ebenso wenig pauschal möglich. Je nach Kranart unterscheidet sich die Dauer der Kranschulung beziehungsweise Kranausbildung, insgesamt kann man von zwei bis fünf Tagen bis zum Erwerb des Kranscheins ausgehen. 

Bei der vom HDT als firmeninterne Schulung angebotenen Ausbildung zum Geprüften Kranführer beträgt die Dauer insgesamt drei Tage – zwei Tage für den Unterricht plus Prüfungen in Theorie und Praxis am dritten Tag. Indem alles vor Ort beim Betreiber durchgeführt wird, entfallen natürlich zusätzliche Zeitaufwände durch Reisen. Selbstverständlich entspricht diese Kranschein- respektive Kranführerschein-Ausbildung den gesetzlichen Anforderungen.

Der Kranschein oder Kran-Führerschein ist auch für weitere Krantypen, wie Turmdrehlkran, Hallenkrane, Mobilkrane oder Ladekran, Pflicht. Ebenso ist für Gabelstapler ein Gabelstaplerschein und für Kettenfahrzeuge ein Baggerführerschein erforderlich. Eine regelmäßige Fortbildung und Weiterbildung ist für die verantwortlichen Personen sinnvoll. Eine typische Weiterbildung wäre z. B. Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln. Die Kranführerausbildung sollte für alle in diesem Bereich tätigen Personen eine sinnvolle Ergänzung ihres Tätigkeitsbereichs sein.

Kranprüfung bestanden, Kranschein erhalten – und jetzt?

Man lernt bekanntlich nie aus. Diese Redewendung hätte durchaus von einem Kranführer stammen können. Tag für Tag müssen die Routinen beim Transport und der Steuerung von Kranen geübt werden, ständig ergeben sich hierbei jedoch wichtige Änderungen. Mit dem durch die bestandene Kranprüfung erworbenen Kranschein beziehungsweise Kranführerschein allein ist es also nicht getan, auch wenn dieser seine Gültigkeit im Prinzip unbefristet behält. Ändern sich die Einsatzbedingungen wie der Krantyp oder Einsatzort, wird eine entsprechende Unterweisung zwingend erforderlich.

Und noch etwas gilt es zu beachten: Gemäß §4 der DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmer dazu verpflichtet, ihre Kranführer mindestens einmal pro Jahr über Gefahren und Möglichkeiten der Unfallverhütung aufzuklären. Man spricht hier von der jährlichen Unterweisung.

Jährliche Unterweisung – immer up to date mit dem Kran-Führerschein

Ziel der seit 2003 vorgeschriebenen jährlichen Unterweisung ist einerseits die Auffrischung des in der Kranführerschein-Ausbildung vermittelten Wissens, andererseits dient die Fortbildung der Aufklärung über die jeweils neuesten rechtlichen Vorschriften und Erkenntnisse zu Gefahren (und deren Vermeidung) sowie der Information über technische Neuerungen. 

Sicherheit rettet Leben und demgemäß hat der Gesetzgeber mit dem Instrument der jährlichen Unterweisung dafür gesorgt, dass der Betrieb von Kranen in unserem Land in hohem Maße sicher und – so weit es geht – frei von vermeidbaren Risiken ablaufen kann.

Autor: Michael Graef, Chefredakteur HDT-Journal, 26.05.2021

Beachten Sie auch die weiteren HDT-Fortbildungen im Bereich Erdbaumaschinen und Flurförderzeuge

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