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Grundlehrgang nach TRGS 520

Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde über den Umgang mit gefährlichen Abfällen nach TRGS 520

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Grundlehrgang nach TRGS 520

Entsprechend der Anlage 3 zur TRGS 520:

Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen

  • Toxische Eigenschaften
  • Grundzüge der Einstufung und Kennzeichnung
    Vergiftungssymptome, Antidot
  • Gefährliche Reaktionen, Gefahren bei Zusammenlagerung
  • Vorstellung einfacher Prüfmethoden und Schnelltests
  • Zündtemperaturen, Explosionsbereiche, Brandverhalten
  • Grenzwerte für Gefahrstoffe

  • Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften Auszüge aus:

  • Arbeitsschutzgesetz (Gefährdungsbeurteilung)
  • Gefahrstoffverordnung
    Technische Regeln für Gefahrstoffe
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (Vorschriften zum Explosionsschutz)
  • GGVSEB, ADR, Ausnahmeregelungen
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
  • Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV)
  • Abfallverzeichnisverordnung (AAV)
  • Bundes-lmmissionsschutzgesetz
    Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Strafgesetzbuch: fahrlässige Tötung (§ 222), fahrlässige Körperverletzung (§ 230), fahrlässige Brandstiftung (§ 309)
  • Unfallverhütungsvorschriften

    Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
  • Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
  • Auswahl geeigneter Geräte und Verfahren (z. B. Prüfröhrchen, Explosimeter)
  • Handhabung
  • Fehlerquellen

Persönliche Schutzausrüstung

Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten
Abfällen


Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle

Abschlussprüfung

      Zum Thema

      • Die technische Regel für Gefahrstoffe 520 (TRGS 520) setzt voraus, dass jede Sammelstelle und jedes Zwischenlager für Schadstoffe mindestens eine Fachkraft sowie eine stellvertretende Person ernennt, die über die entsprechende Qualifizierung nach Anlage 3 der TRGS 520 verfügt. Mit der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung erfüllen Sie diese gesetzlichen Vorgaben als Fachkraft zum Umgang mit Gefahrstoffen im Sinne der TRGS 520. Der Kurs vermittelt Kenntnisse zu den Themen:
        – Aufgaben und Pflichten der Fachkraft
        – Übersicht über gängige Gefahrstoffe
        – Anwendung der gefahrgutrechtlichen Regelungen
        – Aspekte der Arbeitssicherheit
        – Technische Neuerungen
        – Gesetze und Verordnungen
        – Rechtliche Konsequenzen bei Unterlassungen
        – Unfallverhütung
        – PSA
        – Fallbeispiele

      Zielsetzung

      Ziel dieses Grundlehrgangs ist die Vermittlung der Fachkunde im Sinne der TRGS 520. Die Veranstaltung endet am dritten Tag mit einer Abschlussprüfung. Bei Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die den erfolgreichen Erwerb der Fachkunde bestätigt.

      Programm

      Referent

      Zertifizierungen

      Journal

      Mehr zu diesem Thema

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      Preise
      Präsenz-Teilnahme
      ab 1.220,00 €*
      HDT-Mitglieder
      ab 1.120,00 €*

      Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.

      Termine
      Essen
      10.09.24–12.09.24
      Auswählen
      20.01.25–22.01.25
      Auswählen
      22.09.25–24.09.25
      Auswählen
      Ansprechpartner

      Organisatorische Fragen:

      info@hdt.de
      +49 201 1803-1

      Fachliche Fragen:

      Dr. rer. nat. Uwe Schröer

      u.schroeer@hdt.de

      +49 201 1803-388

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