In diesem Paxisseminar des Haus der Technik e.V. werden die Vorschriften für Prüfungen gemäß DGUV V3 an Kranen erläutert. Neben der Vermittlung der theoretischen Vorschriften, steht insbesondere ein Praxisteil im Vordergrund. Elektrische Messungen an Krankomponenten werden mit dem Teilnehmerkreis zusammen durchgeführt.
In dieser Veranstaltung erwirbt der Teilnehmer den Nachweis der Qualifikation und Kompetenz, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) entsprechende Prüfungen an Kranen gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (in Verbindung mit der TRBS 1201) und § 5 (1) Nr. 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ DGUV Vorschrift 3 durchführen zu können und für andere festgelegte Tätigkeiten am Kran.
Dieses Seminar dient gleichzeitig auch als Nachweis der Zugangsberechtigung zu elektrischen Betriebsräumen. Die Befugnis gilt für Nennspannungen bis 1000 V Wechselspannung und 1500 V Gleichspannung.
Zum Thema
Krane und Hebezeuge müssen entsprechend § 14 (4) und (2) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. § 26 der Unfallverhütungsvorschrift Krane DGUV V52 (früher BGV D6) mindestens einmal jährlich durch eine Befähigte Person bzw. durch einen Prüfsachverständigen geprüft werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die in der DGUV V3 geforderten Prüfungen in bestimmten Zeitabständen durch diese Prüfungen nicht abgedeckt werden. Der Arbeitgeber hat zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes elektrische Anlagen und Betriebsmittel wiederholt zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft. Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen (Verantwortlichkeit klarstellen bzw. Anbindung zur Rechtsnorm herstellen!).
Weitere Informationen finden Sie auch unter krananlagen-info.de
Zielsetzung
USP
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
{EVENT_NAME}
{EVENT_DATE}
{EVENT_TICKETS}