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Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln

Seminar zur Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung von Anschlagmitteln

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Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln

Anschlagmittel sind das Bindeglied zwischen Kran und Last. Sie werden zum Heben und Bewegen von Lasten benötigt. Arbeitgeber sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel 1201 (Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen) verpflichtet, Anschlagmittel regelmäßig durch eine “Befähigte Person“ prüfen zu lassen.

Nach bestandener Prüfung im Seminar “Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln” im Haus der Technik e. V. ist der Teilnehmer befähigt, die jährliche Prüfung von Anschlagmitteln durchzuführen.

Für diese Veranstaltung gelten folgende rechtliche Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Regel 109-017 (früher DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8)
  • VDI-Richtlinie 4068
  • TRBS 1201

Zum Thema

Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen. Zu den Anschlagmitteln gehören z. B. Anschlag-Stahlseile mit Schlaufen, Endlosseile (Grummets), Seilgehänge mit Aufhängering und Haken, Anschlagketten, Kranzketten, Kettengehänge mit Verkürzungseinrichtung, textile Anschlagmittel wie z. B. Chemiefaser-Hebebänder, Rundschlingen sowie kombinierte Anschlagmittel. Ferner zählen auch lösbare Verbindungsteile, z. B. Schäkel, Textilverbinder, Kuppelglieder und andere Zubehörteile dazu. Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen).

Zielsetzung

Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Qualifizierung von Befähigten Personen zur Prüfung von Anschlagmitteln gemäß BetrSichV.

Die Qualifizierung wird entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge (FKH) im Haus der Technik durchgeführt.

Nach bestandener Abschlussprüfung (schriftlich und praktisch) wird ein entsprechendes Zertifikat erteilt. 

 

Programm

Referent

Zertifizierungen

Voraussetzung: abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen


Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge (FKH) des Haus der Technik e.V.

Journal

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Preise
Präsenz-Teilnahme
ab 1.390,00 €*
HDT-Mitglieder
ab 1.290,00 €*
Online-Teilnahme
ab 1.390,00 €*
HDT-Mitglieder
ab 1.290,00 €*

Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.

Termine
Essen
02.12.24–03.12.24
Auswählen
24.03.25–25.03.25
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24.11.25–25.11.25
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Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:

info@hdt.de
+49 201 1803-1

Fachliche Fragen:

Dipl.-Kffr. Ute Jasper

u.jasper@hdt.de

+49 201 1803-239

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