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Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungskurs für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV

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Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Alle Schritte von der Antragstellung bis zur Genehmigung werden in diesem Seminar dargestellt und erläutert.
Zentraler Punkt in der Veranstaltung wird dabei sein, wie das Genehmigungsmanagement effektiv gestaltet wird, um ein Verfahren zügig abwickeln zu können.

Darüber hinaus werden die folgenden Fragen ausführlich thematisiert und in der Gruppe besprochen:

  • Welche Art des Genehmigungsverfahrens muss durchgeführt werden? 
  • Welche Genehmigungen sind bei einer Änderung bestehender Anlagen erforderlich? 
  • Unter welchen Voraussetzungen reicht eine Änderungsanzeige gem. § 15 BImSchG? 
  • Wann muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden? 
  • Wie kann ein Genehmigungsverfahren optimal abgewickelt werden? 
  • Welche Antragsunterlagen/Gutachten müssen zusammengestellt werden? 
  • Wie kann eine UVP-Vorprüfung beschleunigt werden? 
  • Welche Möglichkeiten hat der Antragsteller, verfahrensbeschleunigende Maßnahmen zu realisieren?

Das Seminar informiert mit Fallbeispielen über die neuesten Regelungen, die nach der Novellierung des BImSchG und einer Reihe weiterer nationaler Vorschriften zu beachten sind. Es bezieht sich auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen. Konkrete Fragen zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren können vorab eingereicht werden und werden während des Seminars gemeinschaftlich diskutiert.

zum Thema

Der Gesetzgeber stellt Anlagen, die potenziell besonders umweltschädlich sein können, unter den Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung. 
Genehmigungsbedürftig sind solche Anlagen, „die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen“ (§ 4 Abs. 1 BImSchG).
In dem Seminar “Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz” werden Ihnen alle nötigen Schritte zu einer erfolgreichen Antragsstellung praxisnah erklärt.

Zielsetzung

Der Kurs vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse zur Beantragung einer  genehmigungsbedürftigen Anlage und behandelt Ihre aktuellen Fragen oder Probleme im Bereich der Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Programm

07.12.2022
08.12.2022
Referent
No data was found
Referent folgt
Zertifizierungen

Als zusätzliche Arbeitsunterlage dient das Buch “Bundes-Immissionsschutzgesetz”. Der Preis für das Buch ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Mit der Teilnahme an diesem staatlich anerkannten Lehrgang erfüllen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte die gesetzliche Auflage, sich alle zwei Jahre fortzubilden (§ 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV).

Journal
Journal folgt
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QR Code https://hdt.zummit.com/events/genehmigungs-und-anzeigeverfahren-nach-dem-bundes-immissionsschutzgesetz/6537/5G82Q
Preise
Präsenz-Teilnahme
1.460,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.314,00 €*
Online-Teilnahme
1.460,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.314,00 €*
Ausgewählter Termin
Mi. 07.12.2022, 09:00 Uhr —
Do. 08.12.2022, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestraße 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA22-00483
Ansprechpartner
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dr. Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388

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