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Gefahrstoffe – Sicheres Arbeiten in Laboratorien (TRGS-526)

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Gefahrstoffe – Sicheres Arbeiten in Laboratorien (TRGS-526)

Die TRGS 526 findet Anwendung auf Laboratorien, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Ggf. ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe “Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen” ergänzend zu beachten (TRBA 100). Auf die TRBA 100 wird in einem kleinen Exkurs eingegangen.

Die TRGS 526 konkretisiert die entsprechenden Inhalte der Gefahrstoffverordnung und weitere Rechtsvorschriften.

Die TRGS 526 ist eng verknüpft mit der Laborrichtlinie “Sicheres Arbeiten im Laboratorien (DGUV Information 213-850)”. Der Fachausschuss Chemie hat die berufsgenossenschaftliche Regel “Richtlinien für Laboratorien” (BGR 120) erstellt. Der AGS hat diese Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 5/2001 S. 61) als TRGS 526 in sein technisches Regelwerk aufgenommen. Die DGUV Information 213-850 ist aus diesem Grund ebenfalls Inhalt dieses Seminars!

Zum Thema

  • Wie realisiere ich gesetzeskonform den Umgang mit Gefahrstoffen/Chemikalien in Laboratorien, insbesondere unter den Aspekten “Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten?”
  • Wo und wie muss ich die europäische GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 berücksichtigen?
  • Wie gestalte ich eine Gefährdungsbeurteilung für mein Laboratorium?
  • Wie gestalte ich eine wirksame Expositionsermittlung und was ist in diesem Zusammenhang gemeint mit: “laborübliche Bedingungen” i.S.: TRGS 526?
  • Wie berücksichtige ich weiterführende Inhalte der berufsgenossenschaftliche Regel “Richtlinien für Laboratorien (BGR120)” für mein Laboratorium?
  • Welche Rechte und Pflichten hat der Laborleiter/die Laborleiterin?
  • Wie darf ich Gefahrstoffe im Laboratorium lagern, wie entsorge ich chemische Abfälle?
  • Welche weiteren Technischen Regeln für Gefahrstoffe habe ich beim Umgang mit Chemikalien/Gefahrstoffen im Laboratorium besonders zu beachten?
  • Welches sind die “allgemeinen Grundsätze” für das Arbeiten im Laboratorium?

Zielsetzung

  • Systematische und rechtskonforme Umsetzung der Inhalte der Gefahrstoffverordnung / Chemikaliengesetz / Arbeitsschutzgesetz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Laboratorium.
  • Berücksichtigung der Inhalte der EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008= “CLP-Verordnung”.
  • Umsetzung der ergänzenden Inhalte aus der berufsgenossenschaftliche Regel “Richtlinien für Laboratorien (BGR120)”.
  • Umsetzung der relevanten Technischen Regeln für Gefahrstoffe “TRGSen”.

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Fachliche Fragen:

Dipl.-Ing. Kai Brommann

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