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Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV Krane

Gefährdungsbeurteilung anstatt Ausnahmegenehmigung?

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Gefährdungsbeurteilung bei Abweichungen von Bestimmungen der UVV Krane

Das Seminar behandelt die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane. Im ersten Seminarteil werden die theoretischen Grundsätze für  Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge leicht verständlich erläutert. Des weiteren wird das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Berufsgenossenschaften vorgestellt.

Im zweiten Seminarteil werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen anhand von Beispielen mit der praktischen Anwendung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52 für Krane und Hebezeuge vertraut gemacht. 

Zum Thema

In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Bestimmungen der DGUV V52 nicht eingehalten werden können. Insbesondere führen Veränderungen in der Umgebung eines Kranes z.B. Aufstellen von neuen größeren Maschinen, Nachrüstung von Brandschutzanlagen, Einbau von zusätzlichen Rohrleitungen dazu, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände gemäß §11 der DGUV V52 nicht mehr eingehalten werden können. In der Vergangenheit wurden diese Problematiken mit Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften geregelt.

Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung hat der Betreiber die Möglichkeit, über die zu erstellende Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge diese Abweichungen selbst zu bewerten.

Zielsetzung

Erwerb und Nachweis der Fachkunde für die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge gemäß BetrSichV, bei Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52.

Teilnehmerkreis

Die Veranstaltung richtet sich an alle, die für die Erstellung bzw. Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge verantwortlich sind. Hierzu zählen Unternehmer/innen, Betriebsräte, Mitglieder/innen des Betriebsrats, Kransachverständige, Kransachkundige, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Herstellende sowie Vertreter/innen der Unfallversicherungsträger und der Bezirksregierungen, staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter.

Zum Thema

In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Bestimmungen der DGUV V52 nicht eingehalten werden können. Insbesondere führen Veränderungen in der Umgebung eines Kranes z.B. Aufstellen von neuen größeren Maschinen, Nachrüstung von Brandschutzanlagen, Einbau von zusätzlichen Rohrleitungen dazu, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände gemäß §11 der DGUV V52 nicht mehr eingehalten werden können. In der Vergangenheit wurden diese Problematiken mit Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften geregelt. 

Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung hat der Betreiber die Möglichkeit, über die zu erstellende Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge diese Abweichungen selbst zu bewerten. Die sollte aber vorab mit der zuständigen BG abgeklärt werden!

Zielsetzung

Erwerb und Nachweis der Fachkunde für die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge  gemäß BetrSichV, bei Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52. 

 

Programm

Referent

Zertifizierungen

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Zusätzlich zur Arbeitsunterlage erhalten Sie das Fachbuch „Sichere Krane in Europa“.

Journal

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Preise
Präsenz-Teilnahme
ab 1.590,00 €*
HDT-Mitglieder
ab 1.490,00 €*
Online-Teilnahme
ab 1.590,00 €*
HDT-Mitglieder
ab 1.490,00 €*

Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.

Termine
Cuxhaven
05.08.24–06.08.24
Auswählen
Essen
29.10.24–30.10.24
Auswählen
17.02.25–18.02.25
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30.09.25–01.10.25
Auswählen
Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:

info@hdt.de
+49 201 1803-1

Fachliche Fragen:

Dipl.-Kffr. Ute Jasper

u.jasper@hdt.de

+49 201 1803-239

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