Das Seminar behandelt die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane. Im ersten Seminarteil werden die theoretischen Grundsätze für Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge leicht verständlich erläutert. Des weiteren wird das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Berufsgenossenschaften vorgestellt.
Im zweiten Seminarteil werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen anhand von Beispielen mit der praktischen Anwendung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52 für Krane und Hebezeuge vertraut gemacht.
Zum Thema
In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Bestimmungen der DGUV V52 nicht eingehalten werden können. Insbesondere führen Veränderungen in der Umgebung eines Kranes z.B. Aufstellen von neuen größeren Maschinen, Nachrüstung von Brandschutzanlagen, Einbau von zusätzlichen Rohrleitungen dazu, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände gemäß §11 der DGUV V52 nicht mehr eingehalten werden können. In der Vergangenheit wurden diese Problematiken mit Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften geregelt.
Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung hat der Betreiber die Möglichkeit, über die zu erstellende Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge diese Abweichungen selbst zu bewerten.
Zielsetzung
Erwerb und Nachweis der Fachkunde für die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge gemäß BetrSichV, bei Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52.
Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die für die Erstellung bzw. Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge verantwortlich sind. Hierzu zählen Unternehmer/innen, Betriebsräte, Mitglieder/innen des Betriebsrats, Kransachverständige, Kransachkundige, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Herstellende sowie Vertreter/innen der Unfallversicherungsträger und der Bezirksregierungen, staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter.
Zum Thema
In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Bestimmungen der DGUV V52 nicht eingehalten werden können. Insbesondere führen Veränderungen in der Umgebung eines Kranes z.B. Aufstellen von neuen größeren Maschinen, Nachrüstung von Brandschutzanlagen, Einbau von zusätzlichen Rohrleitungen dazu, dass die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände gemäß §11 der DGUV V52 nicht mehr eingehalten werden können. In der Vergangenheit wurden diese Problematiken mit Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften geregelt.
Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung hat der Betreiber die Möglichkeit, über die zu erstellende Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge diese Abweichungen selbst zu bewerten. Die sollte aber vorab mit der zuständigen BG abgeklärt werden!
Zielsetzung
Erwerb und Nachweis der Fachkunde für die Erstellung von speziellen Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge gemäß BetrSichV, bei Abweichungen von Bestimmungen der DGUV V52.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Zusätzlich zur Arbeitsunterlage erhalten Sie das Fachbuch „Sichere Krane in Europa“.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
{EVENT_NAME}
{EVENT_DATE}
{EVENT_TICKETS}