Inhalte dieses Kurses sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen, sowie Neuerungen im Laserstrahlenschutz. Schwerpunkte sind neben der “Gefährdungsbeurteilung” die Erläuterung der “Technischen Regeln Optische Strahlen” (TROS) und die “Verordnung künstliche optische Strahlung” (OStrV).
Dieser Kurs ist eine Fortbildung für Laserschutzbeauftragte, die bereits einen Laserschutzkurs erfolgreich absolviert haben. Alle 5 Jahre muss diese Fortbildung durchgeführt werden.
Zielsetzung
Bereits bestelle Laserschutzbeauftragte müssen innerhalb von 5 Jahren eine Fortbildung absolvieren. Diese Regelung gilt seit November 2016 durch die Änderung der OStrV. Wenn der letzte Laserschutzkurs länger her ist, haben Sie die Pflicht, einen solchen Kurs zu absolvieren.
Kurszeiten: 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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