Arbeitsschutzverantwortliche sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen durchzuführen.
Eine regelmäßige Bewertung der Arbeitsbedingungen wird von folgenden Vorschriften verlangt: BetrSichV, ArbStättV, ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ oder TRBS 1111.
Das Seminar “Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)” vermittelt den Teilnehmern das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie erlernen ferner den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung. Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen.
Zum Thema
Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, ist für die verantwortlichen Personen nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Strukturiert durchgeführt bilden diese die Basis einer guten betrieblichen Sicherheitsarbeit. Im Ergebnis ergeben sich so viele Synergien in der Umsetzung Ihre gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz. Zum einen erfüllen die Seminarteilnehmer die Pflichten nach den §§ 5 und 6 ArbSchG zum anderen erhalten Sie eine tätigkeitsbezogene Unterweisungsvorlage.
Zielsetzung
Nach diesem Seminar können die Teilnehmer rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen nach den aktuellen Arbeitsschutzvorschriften erstellen.
Das Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG“ bildet die Grundlage für das Seminar „Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV”.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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