Zum Thema
Im gewerblichen Kontext hat der Unternehmer nach § 3 (1) der DGUV V3 bzw. 4 dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Auch bei Installationen in privaten Gebäuden wird im StGB § 319 der Verstoß gegen die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik unter Strafe gestellt, wenn hierdurch ein Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet wird. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Pflicht, die entsprechenden Normen kennenzulernen oder aufzufrischen.
Im Seminar werden daher die folgenden Themen behandelt:
Zielsetzung
Sie erwerben im Seminar umfassende Kenntnisse über den aktuellen Normenstand der DIN VDE 0100. Sie wissen, worauf es bei der Installation ankommt – und können bei Ihrem Kunden oder Kundin eine Elektroanlage errichten, die mit den anerkannten Regeln und Technik übereinstimmt. Sie erfahren insbesondere in der Diskussion im Seminar wertvolle Lösungsansätze zu Praxisproblemen. Das Seminar kann als Erhalt der Benennung als “Elektrofachkraft” nach DGUV V3 bzw. 4 verwendet werden (“Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen”).
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Ing. Bernd Hömberg
b.hoemberg@hdt.de
+49 201 1803-249
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