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Die neue TRwS 779 “Allgemeine technische Regelungen”

Welche Auswirkungen ergeben sich auf Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?

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Die neue TRwS 779 “Allgemeine technische Regelungen”

Die im Juni 2023 vollständig überarbeitete und eingeführte TRwS 779 („Allgemeine technische Regelungen“) bringt eine Vielzahl von Neuerungen für den Aufbau und die Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Alle neuen bzw. wesentlich geänderten LAU-, HBV- und Rohrleitungsanlagen müssen diese Anforderungen erfüllen.

Die lang erwartete Aktualisierung schließt eine Lücke im bisher eingeführten Regelwerk.
Die technische Regel wurde an die AwSV angepasst. Es wurden neue Erkenntnisse bezüglich der praktischen Umsetzung eingearbeitet.

Es werden Bedingungen die fachkundige Planung und die Qualifikation der Planer definiert. Grundsatzanforderungen an Anlagen und Ausrüstungsteile der primären und sekundären Sicherheit sowie spezielle Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Anlagenteile wurden festgelegt.

Voraussetzungen für den sicheren Betrieb und Anforderungen an die Prüfung von Anlagen wurden formuliert.

Mit der Bescheinigung können Planer und Fachbetriebe gegenüber Auftraggebern nachweisen, dass sie sich über die neusten Regelungen im Wasserrecht informiert haben.
In diesem Seminar werden Inhalte der TRwS vermittelt und Hinweise zur Umsetzung bei der Planung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten gegeben.
Dieses Seminar ist ein weiterer Bestandteil des modularen der Aus- und Weiterbildungsprogramms für Anlagenbetreiber, Anlagenplaner und Fachbetriebe.

Weitere Module des Ausbildungsplanes im Rahmen der Umsetzung des Wasserrechtes sind die Seminare: Basisseminar Anlagenplanung, Dichtflächen, Rückhaltesysteme und Rohrleitungen. Diese Seminare entsprechen den Anforderungen der neuen TRwS 779.

Das Seminar vermittelt Ihnen Antworten auf häufige Fragen:

  • Auf welche Anlagen ist die TRwS anzuwenden?
  • Müssen bestehende Anlagen angepasst werden?
  • Welche Qualifikation muss ein fachkundiger Planer besitzen?
  • Ändern sich die Grundsatzanforderungen an Anlagen?
  • Was ändert sich bei der Auswahl und den Eignungsnachweisen für sicherheitstechnisch bedeutende Bauteile?

Zum Thema

Welche Aufgaben haben Betreiber, Planer, Sachverständige und Fachbetriebe bei der Realisierung Sicherheitskonzepten von WHG-Anlagen? Was fordert die TRwS 779 bei der Auswahl und dem Einsatz von sicherheitstechnisch bedeutenden Bauteilen für bestimmte Anlagen, wie z. B. Flächen des intermodalen Verkehrs, Kälte- und Klimaanlagen, Rohrleitungsanlagen, Anlagen mit gasförmigen Stoffen, Anlagen in Schutz- und Erdbebengebieten?
Die TRwS ist mit der Veröffentlichung auch eingeführt worden. Was muss sofort umgesetzt werden?
Gemeinsam werden die wichtigsten Aspekte der Umsetzung der technischen Regel und der Zusammenhang mit bisher bereits eingeführten Regelungen von Spezialisten aus den einzelnen Rechtsgebieten des Wasserhaushaltsgesetzes vorgestellt und mit den Teilnehmern diskutiert.

Zielsetzung

Das Seminar dient der Aktualisierung der persönlichen Qualifikation auf dem Gebiet der Entwicklung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Anlagen zu Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gegenüber Betreibern, Behörden und Sachverständigen. Mit der Teilnahmeurkunde können Sie nachweisen, dass Sie sich über den aktuellen Stand des Regelwerkes über Sicherheitskonzepte von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) informiert haben.

Programm

10.03.2025
10.03.2025
10.03.2025
10.03.2025
10.03.2025
10.03.2025
10.03.2025
11.03.2025
11.03.2025
11.03.2025
11.03.2025
11.03.2025
11.03.2025
11.03.2025
11.03.2025
11.03.2025
Referent

Michael

Martin Philipp

Ralf-Peter

Kolja

Referent folgt
Zertifizierungen
Journal
Journal folgt
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Preise
Präsenz-Teilnahme
1.710,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.550,00 €*
Ausgewählter Termin
Mo. 10.03.2025, 09:00 Uhr —
Di. 11.03.2025, 16:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA25-00416
Ansprechpartner
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dr. rer. nat. Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388

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