Die neue bundesweit einheitlich geltende Anlagenverordnung bringt Veränderungen im Bereich des Gewässerschutzes für alle Bundesländer. Die Verordnung wird vorgestellt und die Umsetzung diskutiert.
Erfahren Sie die neuen Regelungen und Anforderungen der neuen bundesweit geltenden Anlagenverordnung vom 18. April 2017.
Wir vermitteln Ihnen den neuesten Stand der bundesweiten Regelungen und deren Auswirkungen auf die einzelnen Bundesländer.
Zahlreiche Neuregelungen sind aufgenommen worden z. B. im Bereich der Fachbetriebspflicht, der Einstufung von wassergefährdenden Stoffen und auch zu Grundsatzanforderungen an Anlagen.
Auch wurden Änderungen zur Anlageneinstufung und -abgrenzung vorgenommen, damit einhergehend auch Änderungen der Regelungen zu anzeigebedürftige Anlagen und zur Prüfung von Anlagen.
Ausgerichtet ist das Seminar auf Anlagenplaner und -betreiber von WHG-Anlagen, Sachverständige, WHG-Fachbetriebe,
Zum Thema
Durch die Einführung einer bundesweit geltenden Anlagenverordnung werden einheitliche Anforderungen an die Planung, den Betrieb und die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen formuliert.
Da bisher in jedem Bundesland festgesetzte Spezialregelungen für bestimmte Anlagenarten galten, wird eine einheitliche Regelung zu Veränderungen in den Bundesländern führen.
So werden z. B. die Einstufung von Stoffen, die Anlagenabgrenzung, die Prüfung und Planung von Anlagen und die Anzeigepflicht neu geregelt.
Zielsetzung
Den Teilnehmern werden die wesentlichen Änderungen und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Bundesländer erläutert.
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