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Die Ersatzbaustoffverordnung – das neue Bauabfallrecht

Aktuelle Entwicklungen und Urteile

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Die Ersatzbaustoffverordnung – das neue Bauabfallrecht

Mit der sog. Mantelverordnung und ihren Kernbestandteilen “Ersatzbaustoffverordnung” und “Novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung” hat der Gesetzgeber ein völlig neugestaltetes Regelwerk geschaffen, das die bisherigen Länderregelungen, die häufig auf der bekannten LAGA M20 beruhten, ab Mitte 2024 ersetzen wird. Das neue Regelwerk zeichnet sich durch ein gegenüber den bisherigen Regeln erhöhtes Maß an Komplexität aus, die im Vollzug erhebliche Probleme mit sich bringen wird. Dies nicht zuletzt, weil die bisherigen Begrifflichkeiten und Pflichten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz weiterhin in vollem Umfang auch für Bauabfälle gelten.

Parallel hierzu haben sich in den letzten Jahren auch die Gerichte vermehrt mit Fragen der abfallrechtlichen Verantwortlichkeit und vor allen Dingen der vertraglichen Risikoverteilung bei der Entsorgung von Bauabfällen befassen müssen. Ursache sind vor allem die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Kosten bei der Entsorgung von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch, die nicht selten 25 % der gesamten Investitionskosten eines Bauvorhabens erreichen. 

Zum Thema

Das Seminar klärt die abfallrechtlichen Grundlagen, Anforderungen, Pflichten und Verantwortlichkeiten. Es betrachtet dabei auch die entsorgungsspezifischen Besonderheiten der unterschiedlichen Arten von Bauabfällen. Dies ermöglicht, die Entsorgung von Baustellenabfall rechtssicher und wirtschaftlich zu managen und mit den Entsorgungspartnern auf Augenhöhe zu verhandeln.

Zielsetzung

Die Neuregelungen der Ersatzbaustoffverordnung sowie der novellierten Bundes-Bodenschutzverordnung (bbodschv) werden dargestellt und erläutert. Ebenfalls dargestellt werden aktuelle Entwicklungen im Bereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie neue Urteile zu Fragen abfallrechtlicher Verantwortlichkeiten und Vergütungsansprüche im Rahmen von Bauverträgen.

Programm

18.03.2025
18.03.2025
18.03.2025
18.03.2025
18.03.2025
18.03.2025
18.03.2025
Referent
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Referent folgt
Zertifizierungen

Das Seminar ist bei der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.

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Preise
Präsenz-Teilnahme
690,00 €*
Für HDT-Mitglieder
650,00 €*
Online-Teilnahme
690,00 €*
Für HDT-Mitglieder
650,00 €*
Ausgewählter Termin
Di. 18.03.2025, 09:00 Uhr —
Di. 18.03.2025, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA25-00307
Ansprechpartner
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

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