Inhalt
Zum Thema
Durch die Betriebssicherheitsverordnung werden folgende Forderungen an den Arbeitgeber/Betreiber gestellt:
• Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
• Benutzung der Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer
• Betrieb und Überwachung überwachungsbedürftiger Anlagen
Die Erlaubnis, der Betrieb und die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen sind bei der Neukonzeption und Inbetriebnahme von Anlagen Änderungen unterworfen. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Eine Besonderheit dieser Verordnung ist die Verbindlichkeit des Arbeitgebers/Betreibers zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes. Für Altanlagen schreibt der Gesetzgeber die Erstellung bis zum 31.12.2005 vor – für Neuanlagen vor Inbetriebnahme. Es beinhaltet die Ergebnisse der “Gefährdungsbeurteilung” (Schutzmaßnahmen/Zoneneinteilung) für gefährliche explosionsgefährdete Bereiche. Die Schulung gibt Ihnen praktische Hilfen zur Erstellung dieses Dokumentes.
Zielsetzung
Den Teilnehmern werden Fachkenntnisse vermittelt Erläuterungen und Begriffserklärungen zu Schutzkonzepten im Explosionsschutz betrieblich zu verwenden
Den Teilnehmern wird erklärt Explosionsschutzdokumente zu erstellen und vorhandene zu prüfen.
Es wird erklärt wie man Explosionsgefährdungen fachgerecht beurteilen kann.
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