Für die Weiterbildung von Arbeitnehmern können Sie als Beschäftigte/r mit einem Beschäftigungsverhältnis in NRW bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen.
Das HDT ist eine nach §10 AWbG in NRW anerkannte Weiterbildungseinrichtung.
Veranstaltungen unseres Hauses kommen nach den §§5 und 9 AWbG für den Bildungsurlaub in Frage:
Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem Gesetzestext auf der Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de).
Die amtliche Liste der anerkannten Weiterbildungsanbieter in NRW finden Sie unter AWbG anerkannte Einrichtungen.
Teilnehmer aus anderen Bundesländern informieren sich bitte über die länderspezifischen Regelungen (eine Übersicht bietet Bildungsurlaub).
Da das HDT als anerkannte Weiterbildungseinrichtung geführt wird, bedarf es keiner weiteren spezifischen Genehmigung der Veranstaltung, wenn sie in Umfang und Ort dem Gesetz entspricht. Als Anlage genügt der Veranstaltungsprospekt oder ein Ausdruck (PDF o.ä.) des aktuellen Websiteeintrages auf www.hdt.de.
Reichen Sie den Antrag fristgerecht – mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn – bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Eine unverbindliche Zusammenstellung der für den Bildungsurlaub NRW in Frage kommenden Schulungen finden Sie hier.
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