In beinahe jedem Unternehmen werden Fremdfirmen eingesetzt. Um die Rechtssicherheit beim Umgang mit Fremdfirmen gewährleisten zu können, werden Fremdfirmenkoordinatoren und Fremdfirmenkoordinatorinnen benötigt. Die Rechte und Pflichten der Fremdfirmenkoordinierenden werden in diesem Seminar des Haus der Technik e.V. vermittelt. Die Aufgabe der Prävention steht hier im Vordergrund. Die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 fordern vom Auftraggebenden, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.
Zum Thema
Fremdfirmen stellen immer wieder ein großes Problem in der Arbeitssicherheit dar, da deren Mitarbeitenden dreimal häufiger verunfallen als die eigenen. Nicht umsonst sind die Auftraggebenden gesetzlich verpflichtet, Fremdfirmen angemessen in die örtlichen Gegebenheiten und Unfallgefahren einzuweisen. In diesem Seminar im Haus der Technik werden Sie geschult für die Koordination von Fremdfirmen gemäß § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1. Die Aufgabe der Fremdfirmenkoordinatoren und Fremdfirmenkoordinatorinnen ist es, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen einzuhalten, um das Unfall- und Gesundheitsrisiko in Ihrem Unternehmen zu minimieren.
Aufbauend auf dieses Seminar empfiehlt sich auch die Veranstaltung Weiterbildung für Fremdfirmenkoordinatoren und Fremdfirmenbeauftragte
Zielsetzung
Ziel des Seminars zum Fremdfirmenkoordinator im Haus der Technik e.V. ist es, betriebliche Führungskräfte und “Zuständige” aus den Unternehmen, die mit Fremdfirmen/Partnerfirmen zusammenarbeiten, mit der Thematik zu sensibilisieren und präventiv reagieren zu lassen. Die Verantwortung und Haftung der Fremdfirmenkoordinator/-innen stehen im Vordergrund. Diese Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG.
USP
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Das Seminar ist anerkannt von der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 16 Unterrichtseinheiten.
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