Zum Thema
Atemschutzgeräte sind nicht nur vorgeschriebener Bestandteil der Rettungsausrüstung, sondern sie werden auch bei vorhandenen Gasgefahren als Arbeitsgerät eingesetzt. Atemschutzgeräte sind gemäß PSA-Verordnung der Kategorie III zugeordnet. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der Kategorie III sind unterweisungspflichtig mit praktischer Übung. Dabei ist es egal, um welche Art von Atemschutzgerät es sich handelt.
Die Ausbildung im Umgang mit Fluchtgeräten/Selbstrettern ist genauso wichtig und auch vorgeschrieben, wie die Ausbildung mit den Arbeitsgeräten. Weiterhin haben die Unternehmen dafür zu sorgen, dass Tragende von Isoliergeräten und mit Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung ausgerüstete Personen regelmäßig unterwiesen werden. Die Wiederholung soll nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, anhand einer theoretischen Unterweisung und praktischen Übungen durchgeführt werden. Diese Ausbildungen dürfen nur von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden.
Zielsetzung
Während der Ausbildung nach DGUV Grundsatz 312-190 / DGUV Regel 112-190 durchlaufen Sie eine Vielzahl von Belastungs- und Arbeitsübungen in Theorie und Praxis. Sie gewöhnen sich an die zusätzlichen Belastungen und entwickeln die Routine,
Für die Teilnahme am Seminar gelten die folgenden Voraussetzungen:
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239
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