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Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Sichere und wirkungsvolle Benutzung von Atemschutzgeräten. Gesetzliche Einordnung Ihrer Aufgaben.

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Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Zum Thema

Atemschutzgeräte sind nicht nur vorgeschriebener Bestandteil der Rettungsausrüstung, sondern sie werden auch bei vorhandenen Gasgefahren als Arbeitsgerät eingesetzt. Atemschutzgeräte sind gemäß PSA-Verordnung der Kategorie III zugeordnet. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der Kategorie III sind unterweisungspflichtig mit praktischer Übung. Dabei ist es egal, um welche Art von Atemschutzgerät es sich handelt.

Die Ausbildung im Umgang mit Fluchtgeräten/Selbstrettern ist genauso wichtig und auch vorgeschrieben, wie die Ausbildung mit den Arbeitsgeräten. Weiterhin haben die Unternehmen dafür zu sorgen, dass Tragende von Isoliergeräten und mit Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung ausgerüstete Personen regelmäßig unterwiesen werden. Die Wiederholung soll nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, anhand einer theoretischen Unterweisung und praktischen Übungen durchgeführt werden. Diese Ausbildungen dürfen nur von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden.

Zielsetzung

Während der Ausbildung nach DGUV Grundsatz 312-190 / DGUV Regel 112-190 durchlaufen Sie eine Vielzahl von Belastungs- und Arbeitsübungen in Theorie und Praxis. Sie gewöhnen sich an die zusätzlichen Belastungen und entwickeln die Routine,

  • das Gerät mit sich zu führen,
  • das Gerät für den Einsatz vorzubereiten,
  • ein Atemschutzgerät zu tragen und
  • mit diesem und den Kollegen zu kommunizieren und zu interagieren.

Programm

Referent

Zertifizierungen

Für die Teilnahme am Seminar gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung (alt G26.2 oder G26.3 je nach Gerätetyp), die nicht älter als 12 Monate ist.
  • Keine Gesichtsbehaarung (auch kein Dreitagebart oder Koteletten) und kein Gesichtsschmuck im Bereich der Dichtlinie der Maske. Eine Teilnahme ist nur möglich, sofern die Dichtlinie der Atemmaske gegeben ist.
  • Nicht kontaminierte, saubere persönliche Schutzausrüstung (PSA) analog zum Arbeitseinsatz unter Atemschutz inkl. eventuell Maskenbrille bei Brillenträgern
  • Mindestalter: 18 Jahre

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Preise
Präsenz-Teilnahme
1.290,00 €*
HDT-Mitglieder
1.190,00 €*

Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.

Termine
Essen
31.03.25–01.04.25
Auswählen
Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:

info@hdt.de
+49 201 1803-1

Fachliche Fragen:

Dipl.-Kffr. Ute Jasper

u.jasper@hdt.de

+49 201 1803-239

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