Prüfsachverständige für Krane, entsprechend Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Sachverständige nach § 28 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Krane“ (DGUV V52 früher BGV D6) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der genannten Prüfungen verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung von Kranen sind dazu erforderlich. Im Wochenkurs des Haus der Technik e.V. wird das notwendige Rüstzeug vermittelt, um rechtlich sicher als Prüfsachverständiger arbeiten zu können.
Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen die als Prüfsachverständige für die Prüfung von Kranen tätig werden wollen oder tätig sind. Im Lehrgang werden notwendige theoretische Grundlagen, deren Kenntnis Voraussetzung für die Qualifizierung von Prüfsachverständigen für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 001 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik e.V. vermittelt. Das notwendige Wissen für die Ermächtigung entsprechend der „Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft“ (DGUV G 309-005 früher BGG 924) wird gelehrt.
Zum Thema
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach prüfpflichtigen/wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Zielsetzung
Der Lehrgang dient zur Vorbereitung auf die in Abschnitt 3.2 der VG 001 geforderte schriftliche Prüfung. Alternativ dient er zur Vorbereitung auf das entsprechend Ziffer 2 Nr. 4 der DGUV G 309-005 geforderte Fachgespräch.
Achtung! Berufsausbildungsabschluss mindestens Meister bzw. staatlich geprüfter Techniker.
Die Teilnehmer/-innen lernen an Hand von Beispielen aus der Praxis die Anwendung und den Umgang mit den relevanten Normen, Vorschriften und Gesetzen für Krane.
USP
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, erfolgt die Zusage zur Teilnahme entsprechend dem Eingang der Anmeldung!
Zusätzlich zur Arbeitsunterlage erhalten Sie das Fachbuch „Sichere Krane in Europa“.
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 3 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.
Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Lehrgang und wenn alle notwendigen Voraussetzung erfüllt sind, können Sie zur schriftlichen Prüfung zum/zur Prüfsachverständigen zugelassen werden. Diese Prüfung ist 3-stündig und wird mehrmals jährlich im Haus der Technik e .V. angeboten.
Nach bestandener Prüfung gemäß VG 001 der FKH erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge (FKH) des Haus der Technik e.V.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239
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