Dieser Kurs wird auf unserer Lern-Plattform “Moodle” durchgeführt. Bitte hier klicken:
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Zum Thema
Die Aktualisierung der Kenntnisse muss laut Strahlenschutzgesetzgebung alle fünf Jahre auf den Tag genau erfolgen. Fristüberschreitungen sind nur im Einzelfall und nach Rücksprache mit Ihrer zuständigen Behörde möglich. Das Zertifikat des Aktualisierungskurses muss in der Regel nicht an die zuständige Stelle gesendet, sondern nur auf Verlangen vorgezeigt werden.
Zielsetzung
Der Kurs dient der Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß § 74 des StrlSchG vom 27.06.2017 und § 49 Abs. 3 der StrlSchV in der Fassung vom 29.11.2018.
Der Präsenzteil findet 2022 als Livestream statt. Sie benötigen einen aktuellen Web-Browser (Google Chrome oder Firefox), eine Kamera und ein Mikrofon.
Ab 2023 ist die Teilnahme im Hörsaal oder per Livestream wählbar! Eine Online-Teilnahme gilt aktuell noch vorbehaltlich einer 2023 zu erwartenden gesetzlichen Änderung.
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