Inhalt
Dieser HDT-Lehrgang frischt die im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse auf und behandelt alle aktuellen Schwerpunkte und die gesetzliche Fortentwicklung.
Zum Thema
Fortbildungsverpflichtung für alle verantwortlichen Personen gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle 2 Jahre und gemäß § 5 Abs. 3 alle 3 Jahre.
Zielsetzung
Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen von Entsorgungsfachbetrieben und Betrieben zur Einsammlung von Abfällen sind verpflichtet, die in einem Grundkurs erworbene Fachkunde regelmäßig zu erneuern. Die Zeitintervalle betragen 2 Jahre nach EfbV und 3 Jahre nach AbfAEV. Die Erneuerung erfolgt durch die Teilnahme an diesem staatlich anerkannten Lehrgang. Die Teilnahmebescheinigung wird in allen Bundesländern anerkannt.
Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV (BefErlV alt, TgV alt)
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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