Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist nun jeder, der eine Beförderungsgenehmigung benötigt, auch Strahlenschutzverantwortlicher. Für diese Personen, oder für zu bestellende Strahlenschutzbeauftragte, ist eine neue Fachkunde im Strahlenschutz (S8) erforderlich, die durch das Modul GG der bisherigen Fachkunderichtlinie und durch das neue Modul BF erworben werden kann.
Wenn Sie das Modul GG bereits absolviert haben, kann mit diesem Aufbaukurs (Modul BF) die Fachkunde für die genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe erweitert werden.
zum Thema
Die fachkundige Person kann durch diesen Kurs relevantes Fachwissen aus dem Bereich des Gefahrgutrechts vorweisen. Weitere Inhalte sind die Zusammenarbeit mit dem nach dem Gefahrgutrecht Verantwortlichen und die Abgrenzung der Zuständigkeiten.
Neben dem Kursbesuch ist für den Erwerb der Fachkunde noch der Nachweis der praktischen Erfahrung (Sachkunde) erforderlich. Für die Fachkunde (S8) ist lediglich bei Personen ohne Abschluss in einem naturwissenschaftlichen oder technischen Beruf eine praktische Erfahrung von 3 Monaten nachzuweisen. Mit einem geeignetem Ausbildungsberuf oder einem Fach- oder Hochschulabschluss beträgt die Sachkundezeit 0 Monate.
Zielsetzung
Dieser Kurs dient der Erweiterung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Beförderung von radioaktiven Stoffen.
Bitte bringen Sie am 1. Kurstag einen amtlichen Ausweis mit. Falls Sie noch keine eine Fachkunde im Strahlenschutz haben, buchen Sie bitte den “Strahlenschutzkurs für die Fachkundegruppe S8” – dieser enthält das Grundmodul GG und das Modul BF für die Beförderung von radioaktiven Stoffen.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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