Zum Thema
Als Betreiber von elektrischen Anlagen sind sie verpflichtet ihr Anlagen instand zuhalten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden.
Dazu müssen Sie Ihre elektrischen Anlagen regelmäßig inspizieren, warten und instand setzen. Dabei ist stets der Stand der Technik respektive die anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen.
Wesentliche Grundlagen dafür bieten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die DIN 31051 (Instandhaltung), VDI 3810 (Betreiben von gebäudetechnischen Anlagen), DIN VDE 0105-100 (Betrieb von elektrischen Anlagen), DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel), TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung), TRBS 1112 (Instandhaltung), DGUV Information 215-830 (Zusammenarbeit von Unternehmen), DGUV Information 209-015 (Instandhaltung).
Eine kontinuierliche Instandhaltung sorgt nicht nur für einen sicheren Betrieb, sondern beugt hohen Instandsetzungskosten und Folgekosten bei einem Ausfall vor.
Zielsetzung
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden die wesentlichen Rahmenbedingungen zur Instandhaltung und zur sicheren Instandhaltung von elektrischen Anlagen in Gebäude zu vermitteln.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Ing. Bernd Hömberg
b.hoemberg@hdt.de
+49 201 1803-249
{EVENT_NAME}
{EVENT_DATE}
{EVENT_TICKETS}