Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Qualifizierung zur befähigten Person (Sachkundiger) für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik.
Es wird ein Zertifikat erteilt, welches die entsprechend der BetrSichV erforderliche Qualifikation und Kompetenz bescheinigt.
Zum Thema
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Hubarbeitsbühnen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus Umsturz der Hubarbeitsbühne oder Versagen der Konstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar mit der Hubarbeitsbühne Beschäftigten, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrende/regelmäßige Prüfungen und außerordentliche Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Zielsetzung
Erwerb und Nachweis der Sachkunde für eine Qualifizierung zur befähigten Person (Sachkundige) für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik.
Es wird ein Zertifikat erteilt, welches die entsprechend der BetrSichV erforderliche Qualifikation und Kompetenz bescheinigt.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
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