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Betreiberpflichten im Brandschutz

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Betreiberpflichten im Brandschutz

Das Seminar behandelt die grundsätzlichen Verpflichtungen, die ein Arbeitgeber beim Betreiben von brandschutztechnischen Einrichtungen im Unternehmen hat. 

In Arbeitsstätten gibt es je nach Gebäudegröße unterschiedliche Anforderungen zum Einbau von Gefahren- und Löschanlagentechnik. Die Verpflichtungen dazu ergeben sich aus bauaufsichtlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen. 

Der Betreiber einer Arbeitsstätte hat darüber hinaus die Verpflichtung, diese Brandschutzanlagen ständig funktionsbereit zu halten. Er ist nach der allgemeinen Rechtssprechung “für alles” verantwortlich. Persönlich und fachlich geeignete Mitarbeiter können jedoch die Aufgaben zur Überprüfung von sicherheitstechnischen Brandschutzeinrichtungen übernehmen.

Brandmelde-, Lösch- und weitere Brandschutzanlagen sind Teil des betrieblichen Brandschutzes. Das Seminar gibt einen Überblick über alle Themengebiete des Brandschutzes. Es wird ein umfassender Überblick über den baulichen, den anlagentechnischen und den organisatorischen Brandschutz gegeben.

Darüber hinaus werden selbstverständlich Brandschutzmanagement-Aspekte näher beleuchtet.  Es werden die Grundsätze dargestellt, sowie die Verantwortung und Haftung des Unternehmers konkret erläutert.

Für alle Themengebiete sind in den Unterlagen Checklisten mit den geforderten Betreiberkontrollen sowie regelmäßig durchzuführenden Prüfungen und Wartungen enthalten. Alle in dem Seminar gezeigten Präsentationsfolien werden dem Seminarteilnehmer anschließend selbstverständlich zur Verfügung gestellt.

Zum Thema

Unternehmen werden aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften vor die Aufgabe gestellt, den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz stets aufs Neue zu betrachten und den aktuellen Bedingungen anzupassen. 

Betreiberpflichten ergeben sich unmittelbar:

  • aus den gesetzlichen Vorgaben
  • aus der erteilten Baugenehmigung
  • aus weiteren behördlichen Verfügungen
  • aus Anforderungen des Sachversicherers.

 

Der Betreiber ist dazu verpflichtet, eine Person zu benennen, die in seinem Auftrag die Betreiberaufgaben im Brandschutz organisiert, koordiniert und umsetzt. 

Zielsetzung

Dieses Seminar richtet sich an die Personen, die verantwortlich für brandschutztechnische Einrichtungen sind. 

Es gilt auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 : 2014-08(03) und DGUV Information 205-003 mit 16 UE.

Es werden die wichtigsten Kenntnisse über die Funktionsweise von brandschutztechnischen Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Brandschutztüren, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Löschanlagen und Feuerschutzabschlüssen vermittelt.  Zusammenhänge zwischen behördlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen werden praxisnah erläutert.

Programm

Referent

Zertifizierungen

Das Seminar gilt auch als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 : 2014-08(03).

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Preise
Präsenz-Teilnahme
1.290,00 €*
HDT-Mitglieder
1.220,00 €*
Online-Teilnahme
1.290,00 €*
HDT-Mitglieder
1.220,00 €*

Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.

Termine
Essen
15.11.22–16.11.22
Auswählen
13.11.24–14.11.24
Auswählen
Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:

info@hdt.de
+49 201 1803-1

Fachliche Fragen:

Dipl.-Ing. Kai Brommann

k.brommann@hdt.de

+49 201 1803-251

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