Dieser Blended-Learning-Kurs umfasst 16 Unterrichtsstunden.
Es werden arbeitsmedizinische Grundlagen der ärztlichen Überwachung vermittelt.
Kursinhalte sind:
Zum Thema
Die von der Behörde ermächtigten ärztlichen Personen sind berechtigt,
die nach der Strahlenschutzgesetzgebung vorgeschriebenen ärztlichen
Untersuchungen exponierter Personen durchzuführen.
Voraussetzung für die Ermächtigung ist neben der Approbation oder der
Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes, der
Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Die Fachkunde beinhaltet die
erfolgreiche Teilnahme an einem 24-stündigen Grundkurs im Strahlenschutz
und dieses aufbauenden 16-stündigen Spezialkurses (Kursteil 1), in Verbindung mit dem 38-stündigen Blended-Learning-Kurs Ärztliche Überwachung (Kursteil 2) sowie die Vorlage der Nachweise über die
Sachkunde.
Die Sachkundeanforderung ergeben sich je nach Ausbildung bzw. relevanter praktischer Erfahrung aus dem “Richtlinienmodul zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung – Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV”.
Zielsetzung
Der Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 74 des StlSchG vom 27.06.2017 und § 47 der StrlSchV in der aktuell gültigen Fassung und entspricht dem Richtlinienmodul “Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung – Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV”, nach Anlage 3 – Kursteil 1: Arbeitsmedizinische Grundlagen der ärztlichen Überwachung.
Die Präsenzphase des Blended-Learning-Kurs findet in Essen statt.
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Mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme.
Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Benjamin Josten
b.josten@hdt.de
+49 201 1803-314
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